Mitglied inaktiv
Guten Morgen an Alle, habe mal ne Frage, die gehört hier vielleicht auch nicht ganz so her, aber weiß nicht wen ich sonst fragen könnte...habe mir nämlich noch gar keinen Kopf drum gemacht...also bin schon seid Anfang der ss arbeitsunfähig geschrieben und während der ss nur lediglich 1 Tag arbeiten (02.01.06), dann mußte ich ins KH und durfte nie wieder arbeiten gehen...was ist denn nun mit meinem Urlaubsanspruch??? Der verfällt einfach für 2006, oder???? Danke fürs lesen meiner dummen Frage :-) Liebe Grüße Bianca
der verfällt nicht. du kannst den urlaub auch in dem jahr nehmen, in dem du aus der elternzeit zurückkehrst. in diesem jahr musst du ihn dann aber auch nehmen. oder du nimmst den urlaub nach dem mutterschutz und gehts dann erst in elternzeit. lg two_kids
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