Mitglied inaktiv
Hallo, weiß jemand ob man wenn man die Buget-Lösung nimmt für das Erziehungsgeld (also die 12 Monate) ob man dann trotzdem Landeserziehungsgeld (Bayern) beantragen kann? Danke Steffi
o.t.
o.T.
Hallo Siby, ich weiß nicht genau was Du erklärt haben möchtest. Die Bugetlösung? man kann sich das Erziehungsgeld auf 2 Arten auszahlen lassen - Regelauszahlung sind die 300?/pro Monat für 2 Jahre (kommt auf die Einkommensgrenzen an) bei der Bugetlösung lässt man sich das Erziehungsgeld nur für 12 Monate auszahlen und bekommt dafür 450?/pro Monat. Wenn nach den 6 Monaten am Anfang dann die geringeren Einkommensgrenzen gelten bekommt man das Geld ja nur anteilig - dann muß man genau rechen was für einen selber günstiger ist. Wir haben ausgerechnet, das wir so um die 500? besser wegkommen wenn wir nur 1 Jahr das Geld bekommen aber dafür halt mehr. Das Landeserziehungsgeld ist nicht in allen Bundesländer (soweit ich weiß). In Bayern kann man das ab dem 24. Lebensmonat für 12 Monate beantragen. Ist ein bischen weniger als der Erziehungsgeld aber immerhin. Ich wußte aber nicht ob man es nach der Bugetlösung (nur 12 Monate) beziehen darf. Sonst muß man das ja auch noch mit einberechnen. Wolltest Du was anderes Fragen? Steffi
Habe inzwischen schon dank Suchmaschine was dazu gefunden. Da ich von Landeserziehungsgeld noch nichts gehört hatte, war mir die Antwort "das eine hat mit dem anderen nichts zu tun" nicht wirklich geholfen. ´Dir denn? Gruß, Sibylle
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