Elternforum Schwanger - wer noch?

Auch eine Elternzeitfrage...

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Wie ist das wenn man noch in Elternzeit vom 1. kind ist und ein halbes Jahr vor Ablauf dieser Elternzeit (also vor dem 3. Geb. des großen Kindes) ein zweites Kind kommt? Fängt dann die Elternzeit des 2. Kindes erst nach Ablauf der 1. Elternzeit an, also nach einem halben Jahr? Oder verschenkt man dann etwa was von der Elternzeit??? Hoffe Ihr wisst das und könnt mir helfen! Lg maya


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des jeweiligen kindes,egal wann die nächsten kinder kommen... lg pitti


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man kann sich doch auch was von der Elternzeit für später aufheben meine ich... (Bis zum 8. Lebensjahr oder so?) Also könnte ich meine 1. Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes nehmen und mir das letzte halbe Jahr "gutschreiben" lassen und das dann später noch nehmen? (nach der 2. Elternzeit?) Lg maya


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nein, denn wie du die Elternzeit nehmen möchtest, mußt du schon vorher angeben. Gruß Anita(burani)


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aufheben (fürs erste schuljahr),allerdings musst du dich ja erstmal für die ersten 2 jahre festlegen. gewisse dinge gehen nur mit abg absprache,dh mit seiner zustimmung. frag einfach in deiner personalabteilung nach bzw vorher nochmal hier nicola bader (arbeitsrecht). lg pitti


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schon um 1 jahr verlängert oder nur um ein halbes? weil wenn du 1 jahr angibst,dann kannst du dieses auch wieder bloß kürzen,wenn dein abg da zustimmt. oder ist das alles nur theorie und du bekommst gar kein 2. kind sondern willst nur mal schauen,wies wäre? ;0) lg pitti


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:-) Erwischt, erst mal nur Theorie! :-) Ich weiß ehrlich gesagt noch nicht ob es demnächst ein zweites Kind gibt... Wir stecken gerade in unserem 1. Versuch mittels künstlicher Befruchtung schwanger zu werden, da es anders leider nicht klappt. Unser Großer wird im April 2009 3 Jahre alt und wenn es jetzt klappen würde *bittebitte* dann würde das Geschwisterchen voraussichtlich im Oktober 2008 zur Welt kommen. Ich muss diesen Monat entscheiden bis wann ich meine Elternzeit verlängern will, also bis Oktober oder bis zum Ende. Deshalb frag ich! Alles etwas kompliziert. Und meinen Arbeitgeber kann ich ja jetzt schlecht fragen und ihm erzählen dass ich eventuell und ganz vielleicht ja schwanger sein könnte! Ich werd also noch bis Ende des Monats warten müssen, dann weiß ich mehr! Danke für Deinen Rat! Lg maya


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Wenn Du Elternzeit bis zum 3. Geburtstag beantragst, das nächste Kind dann aber früher kommt, kanst Du die verbleibende Zeit (also Geburt bis 3. Geburtstag des ersten Kindes) an die neue Elternzeit dranhängen, ABER NUR, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Ansonsten: Pech gehabt ;-)