Mitglied inaktiv
Hallo habe folgendes problem!Ich bin jetzt in der 18. Woche schwanger meinen Beruf kann ich nicht mehr nachgehen war vorher Maschinenführerin darf ja aber nicht mehr an der Maschine arbeiten laut Mutterschutzgesetz!Bin deshalb jetzt seit 14.3. Arbeitslos jetzt muß ich alle 4 Wochen zum Berufsberater und vorzeigen wo ich mich beworben habe bekomme nur absagen weil wer will eine schwangere haben in seinen Betrieb jetzt möchte ich mir eine Ar4beitsunfähigkeitsbescheinigung von meiner Frauenärztin holen dann müßte halt nach 6 Wochen die Krankenkasse für mich einspringen!Zahlen die das gleiche was ich vorher bekommen habe oder nur 70 Prozent wie ich es mal von einen Bekannten gehört habe? Gruß Silke
nur 70 % ob du arbeitest oder nicht arbeitest! das hiesse das Arbeitsamt zahlt dir die ersten 6 Wochen och, dann die KK. Da würde ich aber lieber beim Arbeitsamt gemeldet bleiben! Müsste doch gehen oder? Hattest du einen befristeten Vertrag weil du schreibst du bist arbeitslos? LG Annett
Hallo, wieso bist Du denn jetzt arbeitslos? Hast Du kein Beschäftigungsverbot bekommen? Oder wurdest Du gekündigt? Im März warst Du doch auch shcon schwanger? LG Tanja
Hi, mein Mann ist im Februar an Krebs erkrankt und er muss eine chemo machen und wir bekommen deshalb auch Krankengeld. Das sind entweder 70% vom Bruttolohn oder 90% vom Nettolohn, je nach dem was mehr ist. Ich hoffe ich konnte dir helfen, LG Katja+(Miya)
das wäre illegal!!!!!!
Die haben mich nicht gekündigt sondern es war ein Saisonvertrag der am 13.März geendet hat,da die Saison zuende war! Silke
Hallo! Ich mußte mich letztes Jahr auch arbeitslos melden. Kurz darauf kam ich dahinter, das ich schwanger bin. Konnte die Kündigung auf jeden Fall nicht mehr rückgängig machen, da die Frist schon rum war. Auf jeden Fall mußte ich nur eine Kopie vom Mutterpass, wo der ET steht, beim Arbeitsamt abgeben und es hat sich alles andere erledigt! Mußte mich nicht mehr bewerben, das nachweisen etc. Die haben mich als nicht vermittelbar eingestuft und seitdem mußte ich mich nie wieder da blicken lassen. Habe jetzt bis zum MuSchu Arbeitslosengeld bekommen. Jetzt bekomm ich den normalen Zuschuß von der KK. Verstehe nicht, das du dich überhaupt noch bewerben mußt. Lg# Daniela & Lenn-Elia inside
wundere mich auch, warum du dich noch berwerben mußt?! Ich hatte auf dem A-amt erzählt ich bin schwanger , hatten das vermerkt und mußte dann nur noch mal hin wegen kopie meines Mutterpasses. Wissen die nicht, das du schwanger bist? So ne Krankschreibung find ich blöd, weil dir ja nach 6 wochen wieder geld fehlt. Lg, Dani
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