baby12
hallo ihr Lieben,mein Arbeitsvertag endet jetzt Ende des Monats und ich habe mich schon arbeitsuchend gemeldet.Bin nun aber in der 12.Wo schwanger.Weiß jemand ob ich dann trotzdem Arbeitslosengeld1 bekomme oder nicht weil ich als Schwangere nicht vermittelbar bin?Hartz 4 würde ich nicht kriegen,da mein Mann arbeitet.Bin dankbar für Antw
Ja, ALG1 und Du musst Dich bewerben bis zum Schluß, kannst auch in Maßnahmen gesteckt werden. Hartz 4 gibts erst dann nicht,wenn Dein Mann zu viel verdient und nicht einfach nur weil er arbeitet.
Warum sollte man als Schwangere nicht vermittelbar sein?
Solange du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, bekommst du ALG1. Stehst du dem Arbeitsmarkt aus irgendwelchen Gründen nicht mehr zur Verfügung, fällt auch das ALG1 weg und wenn dein Mann dann zuviel verdient, bekommst du keinerlei Leistungen.
Dachte als Schwangere ist man eher ne Belastung,weil ja (kaum)ein Arbeitgeber eine Schwangere gern einstellt,weil er ja weiß,dass sie bald Mutter ist und erstmal in Elternzeit.Habe vermutet,dass das Arbeitsamt sich da querstellt,weil die wissen dass man nur noch kurzfristig einsetzbar ist.
Eben nicht!War selber schwanger arbeitslos und ich musste mich überall bewerben. Die Vermittler sagen sogar, das man nicht sagen soll das man schwanger ist(mit Bauch etwas schwierig). Fakt ist, man ist schwanger nicht krank und muss sich bewerben. Ich wurde in der 12.SSW dann unbefristet eingestellt...
Puh du machst mir Hoffnung.Dann habe ich ja doch noch Chancen.Würdest du mir raten meiner Arbeitsvermittlerin jetzt schon zu sagen,dass ich schwanger bin oder erst wenn es nicht mehr zu übersehen ist?
Würde es schon sagen, denn man muss auch schauen ob Du in dem jeweiligen Beruf überhaupt vermittelt werden darfst(denn z.B. Altenpflegerinnen bekommen gleich zu Anfang ein BV, was wieder Hartz 4 bedeuten würde).
Bin erzieherin und hatte in meiner vorherigen Schwangerschaft ein BV.Hoffe diesmal dann nicht
Wenn Du durchgeimpft bist, könntest Du Glück haben, aber das wird der FA entscheiden in wieweit es möglich ist. Kommt auch auf die Gruppe an(also z.B. Babys/ Kleinkinder= hochheben, meist öfter krank etc).
Also ich musste mich nirgendwo bewerben. Aussage der Vermittlerin " In 20 Jahren Berufserfahrung, wurde nicht eine Schwangere eingestellt. "
Also ich wurde auch während des ALG1 Bezugs schwanger und musste auch eine Maßnahme mitmachen. Habe meinem Betreuer direkt die Schwangerschaft mitgeteilt, musste die Maßnahme trotzdem bis zum Ende durchziehen und mich auch weiter bewerben. Musste dann auch zum Vorstellungsgespräch und sollte vorm AG die Schwangerschaft verheimlichen (lt. AA). Habe ich aber nicht gemacht, weil ich das unfair finde. Naja, der AG hat sich mehr über das AA aufgeregt. Erst Anfang 7. Monat haben sie mich mit Bewerbungen in Ruhe gelassen und ich habe bis zum MuSchu Geld bekommen. Jetzt stehen mit immer noch 3 Monate zu, die kann ich beantragen, wenn die dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehe. LG
Bei mir war es so, das ich zwar gemeldet war, aber die für mich zuständige Dame hat zu mir gleich gesagt, das sie mich dann raus nehmen aus der Vermittlung und ich erst wieder angeschrieben werde, wenn mein Kind 3 ist. Ich hatte mir dann aber selbst nach der Geburt meiner Tochter einen Job gesucht. Lg
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