Mitglied inaktiv
Hallo! Ich würde mich gerne arbeitslos melden. Aber da noch nicht mal das Arbeitsamt nach telefonischer Anfrage richtig Bescheid weiß, würde ich gerne hier einmal nachfragen (bei Frau Bader bekam ich auch keine Antwort). Folgendermaßen sieht meine Situation aus: Ich war bis 31.01.2003 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Am 22.09.2002 kam mein Sohn auf die Welt. Meine Elternzeit endete also zum 21.09.2005 Nun meine Frage: Habe ich überhaupt noch Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich mich jetzt erst melde? Ich habe mal irgendetwas von einer 3-jährigen Frist gehört. Wenn es soetwas gibt, läuft sie dann zum Ende der Erziehungszeit aus oder erst mit Ende des Arbeitsvertrages? Vielen Dank und Grüße Conny
Hallo, Du hättest Anspruch gehabt, da Elternzeit wieder voll als Arbeitszeit zählt. Hättest Dich aber zum 21.9. melden müssen. Ist jetzt sicher zu spät... Aber vielleicht kriegst Du nur eine Sperre oder so. Versuche es doch mal, kenne mich mehr von Arbeitgeberseite als von Arbeitnehmerseite aus.
Du bekommst das Geld ab den Tag an dem du dich Arbeitslos meldest. Gruß Melanie