Mitglied inaktiv
Ich habe da eine Frage: Ich werde ende Januar in Mutterschutz gehen. Mein Arbeitsvertrag läuft ende Januar aus. Ich möchte mich gerne Arbeitslos melden, habe aber nu gehört das meine Krankenkasse 6 Woche vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung mir 80% meines letzten Gehaltes zahlt. Stimmt dies??? Was muß ich meiner Krankenkasse schicken um dieses Geld zu bekommen??? Und dann noch was passiert nach den 8 Wochen zahlt das Arbeitsamt mir arbeitslosen Geld? Bitte helft mir. Danke :-) pentelha
Arbeitslos kannst du dich nur melden, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Das tust du ja nicht wirklich, wenn du im Mutterschutz bist. Darum zahlt deine Krankenkasse dir das Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach ET (soweit ich weiß 13,- pro Tag/Rest zum letzten Nettogehalt zahlt der Arbeitgeber) - Antrag mußt du bei der Krankenkasse einreichen mit einer Bescheinigung von deinem FA, wann der voraussichtliche ET ist. Wenn du nach dem Mutterschutz jemanden für dein Kind hast, kannst du dich auch wieder arbeitslos melden - aber nur dann. Ansonsten wirst du - wie ich wohl auch - zum Sozialamt gehen müssen. Achja, und Erziehungs- und Kindergeld mußt du natürlich auch beantragen. Ganz schön kompliziert.. ;-( LG
Danke Dir habe aber gerade auch eine e-mail bekommen mit folgendem Inhalt: Ich bin mit Mutterpass zum Arbeitsamt, diese haben mir erklärt, dass ich bis zum Beginn des Mutterschutzes (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) weiterhin mein Arbeitslosengeld erhalte aber ich werde nicht mehr vermittelt. Als nächstes musst du dir dann für deine Krankenkasse einen Wisch von deinem FA besorgen, darauf steht der errechnete ET. Diesen schickst du der Krankenkasse. Diese zahlen dir dann innerhalb des Mutterschutzes das Arbeitslosengeld weiter. Was mach ich nun bloß???
Hallo´, 6 Wochen vor uns 8 Wochen nach der Geburt zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld,danach gehst du ja in Erziehungsurlaub,dann gibt es Erziehungsgeld.(306 €) Arbeitslosengeld bekommst du nur dann wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.Solange du Erziehungsgeld bekommst,kriegst du kein Arbeistlosengeld! LG mandy
Hallo, wenn du dir so unsicher bist, dann geh doch einfach mal zum AA und frag da nach. Das würd ich auf jeden Fall tun. Es gibt da auch jetzt ein neues Gesetz das besagt, dass man sich max 3 Monate vor Ablauf der Befristung Arbeitslos melden muss, sonst kommt es zu einer Sperre. Ich weiss jetzt aber nicht wie es bei dir aussieht wegen dem MuSChu. Ich würde aber auf jeden Fall mal da hin gehen. Gruss Andrea
Wann läuft denn dein Vertrag aus? Vor Beginn des Mutterschutzes? Bei mir war es so: MuSchuBeginn war der 20.11.2003. Bis dahin hab ich Arbeitslosengeld bekommen. Dann kam die Abmeldung vom Arbeitsamt, da ich ja vorläufig nicht mehr arbeiten werde. Jetzt habe ich bei meiner Krankenkasse Antrag auf Mutterschaftsgeld gestellt. Die AOK zahlt das Geld in Höhe des Krankengeldes was mir bei Krankheit zustehen würde. -> beachte: das wird sicher weniger sein als das Arbeitslosengeld.. Ich würde an deiner Stelle einfach mal bei der Krankenkasse fragen.
Danke Dir ich gehe wirklich am besten erstmal zum Arbeitsamt. Vielen lieben Dank nochmal. pentelha
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