Mitglied inaktiv
Haaallo!! Ich bin nun 4 Tage drüber, juchhuu und frage Euch, WANN habt Ihrs dem Arbeitgeber gesagt? Meine Kollegin gleich sofort und dann gabs ne FG- sehr unglücklich war das, besonders für sie natürlich. Wann ist gestzliche Pflicht und "muss man sichdaran halten??" DANKE!
Hallo, weißt du denn schon sicher, dass du schwanger bist? Weil du schreibst, dass du 4 Tage drüber bist. Haste schon n Test gemacht? Ich hab meinem AG das erst in der 13. Woche gesagt, obwohl ich es schon seit der 5. Woche wusste. Aber mir war es zu riskant, es vorher zu sagen. Ich meine, dass man es bis zur 12. Woche sagen muss. Aber manche Leute erfahren es ja auch manchmal viel später... Also, iich bin mir da nicht so sicher. LG Laura
sobald du deinen Mutterpass hast kannst du es ihm sagen glaub es gibt sogar ne vorschrift innnerhalb von 12 Tagen oder so muss man es dem Arbeitgeber sagen aber jetzt auf alle Fälle noch nicht, bin jetzt 6.SSW und ich sag es ihn dann so ca. 8.SSW oder so, jedenfalls will ich erstmal Herzchen sehen und den Mutterpass haben
Hallo, also normalerweise hat man bis zur 12.SSW Zeit es dem Arbeitgeber zu sagen, außer du arbeites z.B. in einem Labor wo du mit für das Kind gefährlichen Materialien arbeitest, dann solltest du es so bald wie möglich sagen! Aber wenn ich 4 Tage drüber wäre würde ich noch nix sagen, da kann noch eine Menge passieren, leider! LG und drück dir die Daumen dass es geklappt hat Puck
Ich habe es immer so gehandhabt, dass ich es dem AG gesagt habe wen der MuPa da war. Je nach dem was man für einen Job hat sollte man es auch schon früher tun (z.B. beim Zahnarzt, wenn man mit Röntgenstrahlen zu tun hat oder wenn man körperlich schwer arbeiten muss). Manchmal nimmts dir die natur auch weg weil du mit Übelkeit und Erbrechen anfngst, da zähen die meisten eh 1 und 1 zusammen. Gruß Saskia
Hallo, lt. Gesetz bist Du verpflichtet unverzüglich nach Kenntnis Bescheid zu sagen, also nach FA. Sobald Du sicher weisst, das Du Schwanger bist, musst Du den AG informieren. Sicher weisst Du es erst wenn der FA sagt: Herzlichen Glückwunsch! Ich hatte in der 10. SSW den Termin bei der FÄ und habe ca. 5 WT danach auch Bescheid gesagt, ging aber nicht früher. Viel länger zu warten als die Diagnose vom FA würde ich nicht. LG Bianca
also ich bin echt eine spätsünderin. Ich bin jetzt in der 14. ssw und nächste woche hab ich meinen FA-Termin. Dann bin ich Anfang 15. ssw. Und mein Arbeitgeber weiß immer noch nichts. Werde nächste woche nach meinem FA-Besuch zur Personalabteilung gehen. Ich werd einfach behaupten, dass ich erst seit 2 Wochen von der ss weiß. Kann mir ja niemand nachweisen
hallo, Du musst deinen Arbeitgeber gar nicht informieren. rein rechtlich gesehen darfst du bis zum 9ten Monat lügen. es sei denn Du arbeitest an dingen die dem Baby gefährlich werden könnten. dann solltest du es sagen. oder aber wenn deine Vertretung längere einarbeitungszeit benötigt. aber sonst bist Du dazu nicht verpflichtet. habe ich vor kurzem noch nach gelesen da ich mir auch nicht sicher war ob ich es sagen soll Lg Michi80.
Mein Arbeitgeber ist mein Vater... Habe es erst meinem Papa erzählt und gemeint, dass ich dann ja noch ein interessantes Gespräch mit meinem Chef haben werde. *grins*
Nein, im Ernst. Du brauchst es echt gar nicht zu sagen, aber wer zieht das schon durch, wenn man in einem angenehmen Arbeitsklima steckt??? Also, ich würde mindestens warten, bis du deinen MuPass hast oder aber die ersten kritischen 12 Wochen. Danach ist das FG-Risiko einfach geringer.
Nach § 5 MuSchG sollen Schwangere ihrem Arbeitgeber sobald als möglich die Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen. Aber nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof muss nicht zwingend auf eine bestehende Schwangerschaft hingewiesen werden. Ausnahme: Offenbarungspflicht besteht, wenn der Arbeitgeber von Gesetzes wegen gehalten ist, dafür Sorge zu tragen, das an bestimmten Arbeitsplätzen keine Schwangeren arbeiten dürfen (Gesundheitsgefahr für Mutter und/oder Kind). Lg, Susy
ich würde dem arbeitgeber sofort bescheid geben, wenn du es zu 100% sicher weisst. bei mir war es so, ich wusste nix davon dass ich SS bin, weil ich nicht damit gerechnet hatte, so ich hatte immer starke schmerzen, sodass mein chef mich persönlich zum doc geschickt hat, weil ich kaum laufen konnte. als es bei der ärztin 100% sicher war dass ich SS bin, hab ich mir von den Sprechstunden eine Bescheinigung geben lassen, die ich sofort bei meinem chef bgegeben habe, weil ich an der arbeit immer sehr sehr schwer heben musste! (täglich). Da mein chef es aber eh nicht interessiert hat, hab ich jetzt BV. weil ich trotz dem dass ich schwanger bin, sehr schwere kisten heben sollte (30kg und mehr) . Was ich n icht getan habe, ich habe mich geweigert... so kam dann bv zu stande... sorry wenn ich euch so zugetextet habe.
ich habe es meinem AG in dieser SS auch ziemlich spät gesagt, weil ich vorher einfach noch keine 100%ige Gewissheit hatte. Also, ich habe abgewartet, bis mein termin beim FA war und ich die Herztöne gesehen habe!! Es ist richtig, dass man nichts sagen MUSS...aber bei mir z.B. war es so, dass mein Chef mit mir einen Zettel ausgefüllt hat, wegen den Mutterschutz-Vorschriften, obwohl ich nicht in einem Labor arbeite und auch nicht häufig schwer tragen muss!!!
Hallo! ich hab es gesagt als ich die Bestätigung vom Arzt hatte,da ich auch in einem Bereich arbeite wo es einfach ratsam ist das man dann z.B nicht alleine arbeitet usw(Im Bereicht der Behindertenpflege/Schichtdienst). Klar ist das traurig wenn es dann zu einer Fehlgebrut kommt aber letztlich halte ich nichts davon das zu verschweigen weil die 3 Monate nicht vorbei sind. Gruss Sandy
Hallo, es gibt rechtlich keinen Zeitpunkt an dem man dem AG mitteilen muß, dass man schwanger ist. Man sollte ein paar Dinge beachten. Möchte man in den Mutterschutz gehen und auch im Anschluß Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen, dann sollte man spätestens vor dem gesetzlichen Mutterschutz dem AG bescheid geben, dass man schwanger ist. Bekommt man eine Kündigung ausgesprochen, hat man eine Frist von 14 Tagen, um dem AG die Schwangerschaftsbescheinigung vorzulegen. Macht man das nicht, besteht kein Kündigungsschutz, der ja für Schwangere gilt bis zu 4 Monaten nach der Geburt. Dann ist auch zu beachten, dass wenn man einen Beruf (z.B. Arzthelferin, Laborassistentin etc) ausübt, der der Mutter und dem Kind schaden könnte, erhält man vom Arzt in der Regel ein Beschäftigungsverbot. Dann sollte man es dem AG umgehend vorlegen. Generell sollte man sich überlegen, was es für Konsequenzen hat, wenn man nicht mit offenen Karten spielt. Möchten man nach der Elternzeit eh nicht mehr dort arbeiten, dann kann es einem ja egal sein, wie sich das Verhältnis zum AG entwickelt. Die Regel ist wirklich ab der 12. Woche, wenn man die kritische Phase überstanden hat, kann man es ruhig sagen. Ich wünsche Dir alles Gute Gruß Sassi