NAG-Hasi
Ich habe mal eine Frage, vielleicht hatte das jemand schon: Ich habe heute einen Brief von meinem AG bekommen, dass ich 11,7 h im Minus lag, als ich in Muschu gegangen bin und ich jetzt x Euro an ihn überweisen muss, Zahlungsziel 10.10. Es geht um eine stattliche Summe, wenn ich es durch die Anzahl Stunden teile, mehr € pro Stunde als ich bekomme, wenn ich Überstunden mache, das kann ja eigentlich nicht sein... Zudem hatte ich nach der vorangegangenen SS ca. 12 h im Plus, die wurden stehen gelassen und nicht ausgezahlt. Ist diese Nachforderung rechtmäßig? Und wenn ja, mit welchen Stundensatz? Wenn sie es mir einfach bei der letzten Auszahlung abgezogen hätten, hätte ich deutlich weniger Steuern und Abgaben gezahlt, muss das nicht berücksichtigt werden? Ich habe bei Beantragung der EZ angegeben, dass ich nach einem Jahr, 06/17 wieder einsteige.
Rechtlich kenne ich mich leider nicht aus, tut mir sehr leid. Vielleicht fragst du mal im Expertenforum Frau Bader? Ich nehme an, du hast einen unbefristeten Vertrag? Und du steigst ja nächstes Jahr wieder ein. Das ist vom Arbeitgeber eine absolute riesen Sauerei!!!!! Und so etwas habe ich auch noch nicht gehört. Ich bin auch mit Minusstunden in den MuSchu gegangen, weil es mir in der SS so schlecht ging, dass ich kaum arbeiten konnte. Ich ärgere mich über mich selbst, ich hätte mich krank schreiben lassen sollen, aber ich hatte immer im Hinterkopf, stell dich nicht so an, schwanger ist keine Krankheit. Nach der Rückkehr musste ich nun erst mal ziemlich viele Stunden einarbeiten. Bei uns ist es aber auch so, dass wir Minus machen dürfen. Wäre ja dann paradox die Auszahlung zu fordern. Klar, wenn man aus der Firma ausscheidet natürlich schon, aber du kommst ja zurück!! Riesen Frechheit! Lass dich rechtlich beraten... Viel Erfolg!!
Arbeitest du im Schichtdienst bzw nach einem Dienstplan? Da weiß ich, dass der Arbeitgeber "Pech" hat, wenn er dich zu wenig eingeplant hat. Damit wäre die Forderung nicht rechtens.... Wie es bei selbst gemachten Minusstunden (also die du eigenverantwortlich quasi ohne Absprache gemacht hast) ist... Weiß ich es nicht. Würde aber so oder so mal nachfragen, ob du die Minusstunden nicht einfach "mitnehmen" kannst und nach der Elternzeit abarbeiten kannst. Fragen kostet ja nichts. Und sonst vllt mal einen Anwalt fragen?
Das ist ja ein Ding , also mein Chef ist nicht gerade der fairste, könnte von ihm sein . Bei uns wären plus oder minus einfach im Arbeitskonto stehen geblieben , da ich aber drei Jahre Pause machte , wollte ich das Konto auf 0 stehen haben. Weiß nicht ob das rechtens ist , ich würde sagen er soll sie stehen lassen du arbeitest sie nächstes Jahr dann nach
Hast du denn keine (korrigierte) Abrechnung dazu erhalten? Nur das Schreiben? Ich würde den Arbeitgeber bitten, dir eine entsprechende Abrechnung zukommen zu lassen, damit du das nachvollziehen kannst. Abgezogen werden müssen die Stunden erstmal vom Bruttolohn mit dem normalen Stundensatz. Selbstverständlich reduzieren sich dadurch auch die Steuern und SV-Abgaben, so dass du letzten Endes nur den Nettostundensatz zurückzahlen musst. Könnte mit den gesetzlichen Abzügen tatsächlich schwierig sein, wenn er die Minusstunden in einem Monat berücksichtigt hat, in dem du tatsächlich schon voll im Mutterschutz warst/bist. Bitte ihn darum, dass er die Stunden in dem letzten Monat vor Mutterschutz abzieht und dir eine entsprechende Korrektur-Abrechnung zukommen lässt. Wenn der Rückzahlungsbetrag dann immer noch zu hoch ist, vereinbare eine Ratenzahlung mit ihm. Oder bekommst du ggf. noch anteiliges Weihnachtsgeld o.ä.? Dann könnte die Verrechnung damit erfolgen.
Es kommt darauf an wie die Minusstunden entstanden sind. Hat dich der AG nach Hause geschickt weil er keine Arbeit für dich hatte hat er Pech gehabt, Stichwort Annahmeverzug. Bist du für die Minusstunden selbst verantwortlich weil du aus welchen Gründen auch immer früher gehen musstest kann er das so machen. Wie da die Abrechnung aussieht kann ich dir nicht sagen. Überstunden werden ja in der Regel mit 115% vergütet. Minusstunden sollten natürlich nicht mit mehr als 100% abgegolten werden. Und wo die 12 Überstunden hin sind solltest du auch mal nachfragen. Würde sagen um eine Beratung beim Anwalt für Arbeitsrecht kommst du nicht herum. LG
Ich denke das ist sehr abhängig davon, wie das mit der Gleitzeit und Überstunden bei Euch sonst so gehandhabt wird. Seid Ihr sonst auch angehalten zum Monatsende/Quartal/Kalenderjahr +/-Null da zu stehen? Bei uns ist es so, dass wir in einem vorgegebenen Rahmen unsere Arbeitszeit unter Berücksichtigung des Arbeitsanfalls selbst steuern dürfen. Wenn dein Minus innerhalb dieses Rahmens liegt und du wieder kommst, sehe ich einen Grund, dass das so verrechnet werden müsste, zumal es ja das letzte Mal auch nicht so war und dir das niemand angekündigt hat. Hast du noch Urlaubstage? Dann lass die doch einfach 1 oder 2 Urlaubstage buchen, je nachdem wieviel Stunden du arbeitest.