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Antrag auf Elternzeit, geht das so???

hipp-brandhub
Antrag auf Elternzeit, geht das so???

Hürem

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hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes, welches vorraussichtlich am XXXX zur Welt kommt. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit direkt im Anschluss zum Mutterschutz beginnen. Nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes stehe ich Ihnen wieder voll zur Verfügung. Ich behalte mir vor während der Elternzeit Teilzeit arbeiten zu gehen. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen.


die liebe

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Antwort auf Beitrag von Hürem

* Ich bitte um eine schriftliche bestätigung * klingt besser. lg


falous

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Antwort auf Beitrag von Hürem

du reichst die geburtsurkunde nach! und es fehlt wie lange du in elternzeit gehen magst


Lilisu

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Antwort auf Beitrag von falous

Sie schreibt doch drei Jahre...


Fuchsina

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Antwort auf Beitrag von Hürem

Nicht beantragen sondern "ich zeige Ihnen hiermit an, dass ich..". Elternzeit wird nicht beantragt, da der Arbeitgeber nicht zustimmen muss.


Lilisu

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Antwort auf Beitrag von Hürem

Ich finde deinen Text gut genug. Vielleicht auch nur den letzten Satz "ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie...".. LG


sabsiha

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Antwort auf Beitrag von Hürem

kann man die elternzeit nicht erst nach der geburt beantragen? musst ja wieder neu schreiben, falls du ein frühchen bekommst, oder es überzieht. dann passt der termin ja nicht mehr. hast ja dann 8wochen zeit zum beantragen. fürs elterngeld kannst die anträge ja auch erst nach der geburt machen.


emres

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Antwort auf Beitrag von Hürem

ich mußte das erst nach geburt abgeben, schrieb somit exakt rein, wann muschu vorbei ist und datum der geburt. und mit datum exakt, bis wann die elterzeit. du behälts dir vor teilzeit zu arbeiten. das muß der AG nicht zustimmen, ist ihm überlassen. lg Anett


Baby2411

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Antwort auf Beitrag von Hürem

Prinzipiell geht das so. Wobei du nach der Geburt sowieso die Geburtsurkunde einreichen musst und eine Antrag auch erst dann wirklich Sinn macht. "...für die Dauer von...." würde ich noch etwas exakter schreiben. Bedenke aber, dass du dich nur für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen musst. Das 3. Jahr kannst du auch noch mit einer Frist von 7 Wochen vor Ablauf der 2 Jahre beantragen.