marjane
Hey, Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und weiß, dass ich, nachdem ich es dem Chef mitgeteilt hab Kündigungsgeschützt bin. Nun hab ich aber gelesen, dass es Ausnahmen gibt, wenn es sich um einen Kleinbetrieb geht, der von der Existenz bedroht ist, wenn man ausfällt und eine Ersatzbeschäftigung für mich einstellen muss. Das könnte in meinem Fall eintreten. Die Aufsichtsbehörde könnte dem begründeten Kündigungswunsch meiner Firma zustimmen. Wenn ich nun gekündigt werde, was bleibt mir dann an Geld zur Unterstützung? Jetzt bekomme ich doch Angst :(
du kannst definitiv nichtg gekündigt werden.. wer erzählt sowas... da müsste die firma schon insolvenz gehen.. dann vielleicht.. aber bevor einer schwangeren gekündigt werden kann..wenns dem betrieb schlecht geht, müssen andere gehn!
Habe folgendes hier (http://www.sozialhilfe24.de/arbeitsrecht/mutterschutz/kuendigung-schwangerschaft.html) gelesen: "Nur in ganz engen Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsichtsbehörde kann eine Kündigung gegenüber einer Schwangeren wirksam ausgesprochen werden. Die Gründe müssen für den Arbeitgeber von existenzieller Bedeutung sein, etwa, wenn sein Betrieb vollständig stillgelegt wird oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt, der keine Möglicheit einer Umsetzung der Schwangeren auf einen anderen Arbeitsplatz hat und auf eine Ersatzkraft angewiesen ist. Auch wenn die Schwangere eine schwere Pflichtverletzung begangen hat, wird die Aufsichtsbehörde ihre Zustimmung zur Kündigung erteilen." Im MuSchuG steht das so auch in §9 Abs. 3: (3) Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und sie muss den zulässigen Kündigungsgrund angeben. Aber was ist dann mit mir? Bekomme ich ALG I und kein Mutterschaftsgeld? Das wäre ja Mist.
selbst wenn du ausfällst bekommt ja dein AG das Geld für dein Gehalt von der KK und kann somit Ersatz einstellen! Du kannst nur im äußersten Notfall gekündigt werden und sollte es wirklich dazu kommen das es passiert dann müssen sie diesen Grund auch vorm Gericht erläutern können!!
Hey lass dich mal nicht verrückt machen!du bist schwanger und wir genießen besondere gesetzte!und Geld vekommT du immer!wenn er dich kündigt bekommt du ag,Kindergeld,Erstausstattung Caritas,wohnzuschuss!mach dir mal kein Kopf!habe auch unbefristet und er hat mir gekündigt weil ich Krankenschein habe.er weiß aber noch nichts von der ss aber die Woche teile ich es mit !dann muss er insolvens beantragen und das alles genau vor zeigen und das ist nicht so einfach ;)glg
Danke, ja deine Beitrag letztens habe ich auch ausführlich mitgelesen. Erzähl unbedingt mal, was herausgekommen ist, wenn du seine Kündigung ablehnst.
Und ich würde meinen Kopf zu gerne mal abstellen, aber es geht nicht
Grüße
Hey, leider lese ich diesen Thread erst so spät. Ich dachte auch immer man (Frau) könnte in der SS nicht gekündigt werden. Meine Geschichte ist lang, deshalb nur die "wichtigsten" Fakten: Ich bin Physiotherapeutin und arbeite in einer Praxis. Meine Chefin, selbst Mutter von zwei Kindern, stellte mich nach der Elternzeit meines ersten Sohnes ein und wußte auch, dass wir in naher Zukunft weiteren Nachwuchs planen. Seit Sept. 13 bin ich schwanger. Zeitgleich zum positiven Test zückte meine liebenswürdige Chefin die Kündigung. Angeblich waren die Gründe das ich als Mutter (mein erster Sohn ist 2 Jahre alt) zu unflexibel sei und ich wg 5 Fehltage in 2013 (mein Sohn brach sich das Bein) nicht tragbar für die Praxis sei. Ich teilte ihr bereits im Kündigungsgespräch mit das ich schwanger sei. Ich reichte die Bescheinigung des Gyn ein und bekam ziemlich schnell danach aus gesundheitlichen Gründen ein BV. Ich bat meine Chefin die Kündigung zurück zunehmen, da sie laut §9 Mutterschutzgesetz rechtswidrig sei. Sie bestätigte mein Schreiben und nutzte meine juristische Unwissenheit aus, indem sie die Bestätigung so formulierte, dass sie für mich als Rücknahme zu verstehen war, es im juristischen Sinne aber keine Rücknahme ist. Gutgläubig schloss ich die Sache für mich ab und bekam drei Monate mein BV-Gehalt weiter bezahlt. Ende Januar dann der Schock, sie schickte mir die Abmeldung zum 31.12.2013 und ein Mega-schlechtes Arbeitszeugnis. Nach endlosen Telefonaten mit diversen Behörden und der Bezirksregierung läuft das Ganze nun über Anwälte und geht diese Woche als Klage an das Arbeitsgericht (kosten dafür muss jede Partei selbst tragen). Kündigung in SS unmöglich? Prinzipiell schon, allerdings gibt es ein juristisches Schlupfloch für den Arbeitgeber, welches meine Chefin genutzt hat. Sie hat die Kündigung nicht ordnungsgemäss zurück gezogen. Ab diesem Moment galt für mich eine dreiwöchige Frist, die Sache als Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Das habe ich versäumt, da ich diese Rechtsgrundlage nicht kannte. Damit habe ich der Kündigung zugestimmt!! Alles weitere klärt sich vor Gericht. Gruss von tscherstin
Danke, sollte es zur Kündigung kommen achte ich darauf!
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