Elternforum Schwanger - wer noch?

An die Nichtverheirateten wg. Sorgerecht

An die Nichtverheirateten wg. Sorgerecht

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Ihr Lieben, ich habe eine Frage, wie regelt Ihr „Nichtverheirateten“ das Sorgerecht und die Sache mit dem Nachnamen mit Eurem Partner? Es ist natürlich schlimm, kurz vor der Geburt eines Kindes über den Fall einer Trennung nachdenken zu müssen, vor allem weil man ja die Beziehung auch gar nicht in Frage stellt… Und was muß ich als Nichtverheiratete alles vor der Geburt in die Wege leiten? (Vaterschaftsanerkennung usw.) Vielen Dank für Eure Antworten MfG Ina


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wir sind bei unserer ersten Tochter schon während der SS zum Standesamt und mein Freund hat dort die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben. DAs gemeinsame Sorgerecht haben wir nicht beantragt. Das hat bei Unverheirateten automatisch die Mutter. Wenn Di das wichtig ist, dann musst Du das auch beantragen. Aber im Endeffekt spielt es im täglichen Leben keine Rolle. Wenn Ihr Euch mal trennen solltet, müsstet Ihr die Rechte sowieso neu klären. Meine Tochter hat den Namen ihres Paps bekommen. Er hat es sich gewünscht und mir war es egal. Du musst auf jeden Fall wissen, dass Du Namen nachträglich nicht mehr auf Deinen Familiennamen ändern kannst. Alles Gute, Chrissie


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Heißt also, falls wir es nicht ausdrücklich beantragen, daß ich dann das alleinige Sorgerecht habe? Kann das gemeinsame Sorgerecht auch später beantragt werden? Gruß Ina


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hi, also du hast automatisch das alleinige Sorgerecht!! Möchtet ihr das gemeinsame, müßt ihr es beantragen. Aber wenn man das gemacht hat, ist es sehr sehr schwer es irgendwann wieder zu ändern! Also nen Schritt, den man sich gut überlegen sollte! Ansonsten bekommt das Kind auch automatisch deinen Nachnamen. Nach der Geburt geht dann der vater zum Standesamt und macht ne Vaterschaftsanerkennung. Gruß Katja


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ihr könnt das gemeinsame Sorgerecht beantragen, wann ihr das wollt. Ob direkt nach der Geb. oder Jahre später ist egal. gruß Katja


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wir lassen beim Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung machen, ausserdem gemeinsames Sorgerecht eintragen und Zwergi wird auch direkt den Nachnamen des Papas bekommen, weil wir ja schon vor haben, nächstes Jahr oder so zu heiraten. Vor einer Trennung ist man nie sicher, auch nicht, wenn man verheiratet ist. Aber auch dann hat der Vater doch das selbe Recht auf sein Kind wie die Mutter, finde ich... Steffi


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ausserdem setzt man ja ein gemeinsames kind in die welt, weil man es gemeinsam erziehen möchte. wir lassen beides beim jugendamt wieder machen. es ist für papa schon schwer, wenn er best. entscheidungen off. nicht mitentscheiden darf, weil er kein sorgerecht hat. quasi hat der vater nur nachteile davon - in der ganzen erziehung - was nach aussen getragen wird. lg penny


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

In Baden-Württenberg ist es so, dass Du die Vaterschaftsanerkennung VOR der Geburt beim Standesamt machen musst, damit ihr den Namen direkt nach der Geburt eintragen lassen könnt. Das gemeinsame Sorgerecht ist ein separater Antrag beim Jugendamt, der vorher oder nachher gestellt werden kann, aber wie schon geschrieben, dann nicht mehr so einfach rückgängig gemacht werden kann. Wenn ihr garnichts macht, heisst das Kind so wie Du und Du hast in jedem Fall das alleinige Sorgerecht. Ist für eine evtl. Trennung natürlich besser für Dich! D.h. nämlich, dass der Papa nichts alleine für das Kind entscheiden kann, da Du alleinig unterschriftsberechtigt bist. Also überlegs Dir genau. Auch, ob ihr nur wg. dem Kind zusammenbleibt, oder wirklich eine gemeinsame Zukunft vor habt. toi toi toi, schreib mir im Mai-mamis-Forum, wenn Du noch Fragen hast. LG Alex