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an die mütter die schon kinder haben

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Nicki1986

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ich habe ein paar fragen es ist mein erstes kind und habe kein kontakt mit meinen eltern und mein freund ist niederländer wohnt aber mit mir in deutschland! dort ist das alles anders frage 1: wie ist das mit der krankenkasse ich bin AOK versichert und mein freund ist in der niederlande versichert! unser kind soll in deutschland also aok versichert werden weil wir ja auch in d wohnen. Muss man nach der geburt mehr bezahlen oder wird das kind kosten los bei mir mit versichert und muss ich vor der geburt was beantragen oder geht das ganz automatisch mit der geburt? bekommt mein kind die krankenkassenkart automatisch?wir sind nicht verheiratet frage 2: und wie geht es mit ein ausweis muss ich das beantragen? kommt das kind auf den pass der eltern? oder bekommt es ein eigenen? und wie geht es wir sind es nicht verheiratet aber das kind bekommt den namen von mein freund wen muss ja beweisen dan bei kontrollen das es mein kind ist hoffe welche von euch können mir helfen gruss nicole


MamavonEmil

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Antwort auf Beitrag von Nicki1986

Aaaalso das Kind wir kostenlos bei dir mitversichert, bin auch bei der AOK. Es bekommt dann eine Krankenkassenkarte zugeschickt. Meinst du deinen Reispass? Bei mir war es damals so, dass ich mit bei meiner Mutter im Reisepass drinstand.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Nicki1986

also zu deiner ersten Frage dein Kind wird kostenlos über dich mitversichert da rufst du einfach nach der Geburt an die Schicken dir dann ein Formular zu des du ausfüllst und die schicken dir dann die versicherungskarte also erst musst du ne vaterschaftsanerkennung machen und ne Namensübertragung von deinem Schatz des geht auf dem Standesamt und ich denk die können dir auch mit dem pass weiterhelfen ich denk des bekommt dann einen kinderpass bloß mit den passfotos ist des immer bissle schwierig beim baby vllt fragst da schon vorher beim fotograph nach ob der des macht dann hast den stress nach der geburt nicht einen zu suchen... hoff ich konnt dir bissle helfen


Nicki1986

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danke für euche schnelle antwort bin imoment total durcheinander weil jetzt habe ich gerade was gelesen hir wist ihr auch ob das wirklich so ist? ich habe ein befristen vertrag bis zum 1.10 und bekomme am 10.5 ein baby und möchte auf jeden fall 2 jahre erziehungsurlaub nehmen weil ich ja keinen zum aufpassen habe jetzt habe ich gerade gelesen das ich dan nicht mehr krankenversichert bin weil mein vertrag ausläuft ab dem 1.10 stimmt das wirklich?" muss ich mich dan privat versichern?


Susi0103

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Antwort auf Beitrag von Nicki1986

also wenn du nur bis oktober angestellt bist, kannst du echten erziehungsurlaub auch nur bis dahin nehmen, den rest der zeit ist dann sozusagen privatvergnügen. solltest du hartz 4 beantragen wollen/müssen, darfst du bis zum 3. geburtstag zu hause bleiben. und ja, du musst dich dann in der aok freiwillig selbst versichern (sollte etwa 150€ / monat kosten) und dein kind ist dann bei dir beitragsfrei mitversichert (außer natürlich, du bekommst hartz 4, dann wird das von denen gezahlt). du rufst da einfach vorher an und die schicken dir die unterlagen dafür zu. du brauchst die dann nur mit der "geburtsbescheinigung" (bekommst du zusammen mit der geburtsurkunde) hinschicken. lg


JuPe

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Hallo! Erstmal herzlichen Glückwunsch zu Deiner Schwangerschaft. Einige Fragen wurden ja schon beantwortet, trotzdem nochmal: das Kind wird bei Dir "familienversichert" - kostet nix extra und ein Anruf bei der Krankenkasse, egal ob vor oder nach der Geburt, reicht. Den Rest klären die Mitarbeiterinnen Deiner Kasse mit Dir. Ganz unkompliziert. Was für einen Arbeitsvertrag hast Du denn? Geringfügig angestellt oder ähnliches? Dann frag am besten ebenfalls bei der Krankenkasse, ob und wie Du dann krankenversichert bist (gesetzlich pflichtversichert oder gesetzlich freiwillig versichert oder irgendwas anderes...) Nun zum Nachnahmen: Dein Freund und Du müsst vor der Entbindung (wichtig! hinterher dauert alles bürokratisch länger!!!) zum Standesamt gehen und einerseits die Vaterschaftsanerkennung machen - das bedeutet rechtliche Pflichten für Deinen Freund anzuerkennen (bei einer evtl. Trennung o.ä.)... Ist auch wichtig, falls Dir irgendetwas während der Schwangerschaft zustoßen sollte (was keiner möchte), darf Dein Freund zumindest über das Baby bestimmen (bei Krankheit oder ähnlichem) - also immer die Kopie der Urkunde mit dabei haben. Klingt albern, wurde uns vom Standesamt so empfohlen... Andererseits könnt ihr ebenfalls beim Standesamt das gemeinsame Sorgerecht beantragen: dabei musst Du Dir als Mutter im Klaren sein, dass es im Ernstfall (was ja keiner von euch beiden jetzt denkt... aber über so etwas klärt Euch das Standesamt auf und die meinen das sehr ernst, schließlich ist das keine rein formelle Angelegenheit) nur bei Gericht wieder rückgängig zu machen ist. Dann steht dem Nachnamen für euer Baby nix mehr im Weg! Und letztendlich zum Pass. Heutzutage werden die Kinder nicht mehr auf die elterlichen Pässe eingetragen, es bräuchte einen eigenen - ja, auch mit eigenem Foto, was nicht einfach ist, aber viele Fotographen kennen sich auch damit aus. Wir haben einen machen lassen, weil wir kurz nach der Geburt ins nichteuropäische Ausland gereist sind. Aber solange ihr "nur" in die Niederlande wollt, braucht ihr keinen Pass fürs Baby. Ich hoffe, ich konnte Dir/Euch weiterhelfen. Grüße JuPe


betoha

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AOK...ist automatisch mit versichert, glaube man muß nur einen änderungsformular ausfüllen.Kommt meist aber automatisch, mußt es dann nur ausfüllen und zurück schicken. reisepass: Also meine Freundin brauchte einen eigenen für das Kind, was ziemlich schiwerig war,denn auf dem Bild mußte er die Augen offen haben. Alles gute für die geburt Johanna mit 4 Mäusen :-)


Charly0815

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Antwort auf Beitrag von Nicki1986

Hallo! Dass Dein Kind bei Dir kostenlos mitversichert wird haben die anderen ja schon geschrieben und dass das Kind einen eigenen Pass kriegt auch. Du kannst entweder einen Personalausweis fürs Kind beantragen, der kostet nichts, oder einen Kinderreisepass, der kostet bei uns 12 Euro. Allerdings musst Du beachten, dass der erste Personalausweis IMMER kostenlos ist, also auch, wenn Dein Nachwuchs sich den erst selbst mit 16 holt. Außerdem ist ein Ausweispapier ungültig, wenn das Kind darauf nicht mehr zu erkennen ist. Wir haben zwar an der Grenze noch nie Probleme gehabt mit unserem Ausweis, auf dem bei beiden Kindern Größe 50cm steht (wir haben jeweils innerhalb eines Monats nach Geburt den Pass beantragt, weil wir im Grenzgebiet zur Schweiz wohnen), aber an und für sich müsste man den jedes Mal ändern lassen, was die Gemeinde, als ausstellende Behörde der Kinderpässe kann. Aber Achtung: Falls Du mit dem Kind z.B. in die USA reisen willst braucht es einen hochoffiziellen Reisepass mit biometrischem Foto. Da kommt dann bei einem Baby richtig Freude auf, wenn man die machen darf... Beim Passfotos machen kannst Du Dein Kind ggf. ausziehen, falls es nicht wach sein möchte. Da werden dann die allermeisten munter. Wir haben übrigens auch Freunde, bei denen das Kind den Namen des Vaters trägt und ich wüsste nicht, dass die Mutter jemals Probleme irgendwo hatte, wegen der verschiedenen Namen.


Baby2411

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Antwort auf Beitrag von Nicki1986

1. Dein Kind wird in der Regel bei dir kostenlos mitversichert. Ich habe mir dazu vor der Geburt schon das Formular auf Familienversicherung zuschicken lassen. Und habe es dann nach der Geburt an die Krankenkasse geschickt. Das hat einige Zeit gespart, damit die Versichertenkarten so schnell wie möglich kommt wegen der U3. 2. Einen Pass ansich muss man nicht beantragen. Außer ihr benötigt einen z. B. für Reisen in bestimmte Länder. 3. Damit das Kind den Nachnamen deines Freundes bekommt, müsst ihr z. B. beim Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung machen. Dies würde ich allerdings so oder so machen, denn es geht ja auch um Unterhalts- und Erbschaftsansprüche. Bei unverheirateten Paaren erhält das Kind automatisch den Nachnamen der Mutter. AUßER ihr wünscht das ausdrücklich. Dazu müssen beide Partner zustimmen. ODER ihr beantragt das gemeinsame Sorgerecht (jeder hat seine Pflichen, aber auch Rechte), dann müsst ihr euch auf einen Nachnamen für das Kind "einigen". Für mich persönlich käme es jedoch nicht in Frage, meinem Kind einen anderen Nachnamen zu geben. Es kommt nicht selten vor, dass sich Partner wieder trennen und dann hat das Kind ewig einen anderen Namen.... 4. Dein Arbeitsverhältnis endet mit dem Tag der Befristung. Eine kostenlose Versicherung besteht IMMER während der Elternzeit, egal ob ein Arbeitsverhältnis besteht oder nicht. Aber nur, wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist Wenn man privat versichert ist, sieht das wieder anders aus. Erst wenn die Elternzeit vorbei ist, man eine Beschäftigung aufnimmt oder sich arbeitslos meldet besteht quasi wieder "versicherungspflicht". Geht man weder einer Beschäftigung nach, noch ist arbeitslos gemeldet, muss man sich beim Partner mitversichern...oder ist eben nicht versichert. Das Kind dann jedoch auch nicht. (je nachdem ob man verheiratet ist, das Kind bereits über den Partner versichert ist usw.) Ich weiß jedoch nicht, wie das ist, wenn man mit dem Partner nicht verheiratet ist und/oder der Partner im Ausland versichert ist.