Mitglied inaktiv
Hallo! Ich schrieb gestern von meiner Freundin, die Kinderzuschlag bekommen könnte, aber dadurch nur 20 Euro mehr hat als ALG 2. Sie hätte jetzt entscheiden können, was sie nimmt. Gestern Abend hat sie noch mit der Schwangerenberatung angerufen und dort die Auskunft erhalten, dass sie bei der ARGE trotz Kinderzuschlag Anspruch auf EINMALIGE Beihilfen hat. D.h: nicht auf Regelleistung, aber auf Babybekleidung und Erstausstattung. Hierzu muß ein formloser Antrag bei der Arge gestellt werden. Diese Entscheidung beruht nach SGB 2 - § 23 Abs 3 (oder so) - hatte ich ja gestern schon mal hier herein kopiert (stand im Online-Merkblatt Ki-Zuschlag auch). Ich dachte, das ist evtl auch für Euch interessant. LG hormoni
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