Mitglied inaktiv
Und ist dann eben nur 34 Monate? Also 36 Monate minus 8 Wochen MuSchu? Dann würde ich bei meinem Arbeitgeber demnach die Elternzeit ab MuSchu-Ende angeben? Bin leicht verwirrt... Liebe Grüße nochmal Katharina
Jap müsste so sein.:-) LG Jessica
Wichtig ist zuerst mal das Du den Antrag, ich glaube, in den ersten 6 Wochen nach Geburt beim AG stellst. Ich habe damals einfach geschrieben das ich eine Elternzeit von drei Jahren nach Mutterschutz beantrage. Also bis 29.01.07. Geburtsdatum war 30.01.04. LG Diana
Hallo, vorsicht es kann von Arbeitgeber zu Arbeitgeber verschieden sein!!!!!!! Ich muß sechs Wochen vor Ende des MuSch meinem Arbeitgeber meinen Wunsch angeben. LG
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