Mitglied inaktiv
Hallöchen! Vielleicht ist die Frage etwas blöd, aber mir ging das heut so durch den Kopf. Und gerade hab ich die Frage auch bei uns im Juni-Forum gelesen. Also ich verplane gerade meinen Resturlaub und Überzeit- will das vor den Mutterschutz hängen. Hab ja damals so ein Zettel bei meinem Arbeitgeber abgegeben- wo der vorraussichtliche ET drauf stand. So ca. 7Wo vor ET bekommt man ja nochmal einen, zwecks dem Mutterschaftsgeld. Angenommen der Termin hat sich jetzt etwas verschoben- schreibt der FA dann den aktuellen Termin auf die Bestätigung für AG oder nimmt er den ersten Termin, der ja auch im Mutterpass steht. Es würde sich durch geänderten Termin ja die ganze Mutterschaftszeit verschieben- wenn auch nur für ein paar Tage. Wie wird das gehandhabt? Hab ich einen Denkfehler? Danke für eure Infos!!!
hallöchen, hatte genau das problem, wie du es beschreibst. mein ET verschob sich um einige Tage zurück. meine FA hat mir aber von anfang an angeboten, dass wir den ersten termin nehmen und ich somit einige tage früher in den mutterschutz gehen konnte. war perfekt. würde an deiner stelle mit deinem FA reden
bei mir hat sich der termin damals nach vorn verschoben und hab meinem ag auch gleich bescheid gesagt... spätestens mit der bestätigung die du für das mutterschaftsgeld bekommst, steht eh der richtige et drauf...
Also der Termin, der auf der Bescheinigung steht, die man 7 Wochen vorher bekommt, ist verbindlich für den Mutterschutz. Aber da man für den Mutterschutz für VOLLE Monate Urlaub bekommt, sofern man danach gleich in Elternzeit geht, kommt es meist zu keiner Änderung des Urlaubsanspruches. Blöd halt nur, wenn man in den vorherigen Monat rutscht.
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