Mitglied inaktiv
hallo, ich bin derzeit noch im Erziehungsjahr, habe nur 1 genommen und vom Geld her das Budget. Leider mußte ich während des Mutterschutzes in eine andere Stadt ziehen (300km entfernt)und bin jetzt erneut schwanger. Das Baby soll im Januar kommen. Da ich nicht mehr an meine alte Arbeitsstelle zurück kann, ich aber auch nicht kündigen kann, da ich dann kein Arbeitslosengeld bekomme habe ich ein Problem. Mein Chef darf mich doch auch nicht kündigen oder? Er weiß noch nicht, dass ich wieder schwanger bin. Sollte ich es ihm vielleicht gar nicht sagen? Wenn er mich nicht kündigt, würde ich dann wieder Mutterschaftsgeld bekommen und müßte er das zahlen? Ich weiß, das ist alles sehr kompliziert, aber vielleicht kennt sich ja irgendjemand von euch damit aus. Es wäre sehr lieb, wenn ihr mir einen rat geben könntet. Vielen Dank und liebe Grüße Bianka
Hallo Bianka! Da du während der Elternzeit schwanger geworden bist,darf dich dein Arbeitgeber nicht kündigen.Du hast während der Elternzeit Kündigungsschutz nach dem Elternzeitgesetz,und nach der Elternzeit dann vom Mutterschutzgesetz.Sollte er dir kündigen,weil er von deiner neuen Schwangerschaft nichts weiß,mußt du ihm innerhalb von 2 Wochen nachdem die Kündigung bei dir eingetroffen ist deine Schwangerschaft mitteilen.Wenn du bis zum Mutterschutz nicht arbeiten gehst,bekommst du meines Wissens nach auch kein Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber.Jenachdem,bemommst du von deiner KK 13€ Mutterschaftsgeld täglich. LG Tanja
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