Elternforum Schwanger - wer noch?

ALG2

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weiss jemand wie das ist,darf der partner mit dem man zusammenwohnt in ner lebensgemeinschaft,beim alg2 überhaupt angerechnet werden,habe von einem urteil gehört das dass überhaupt nicht rechtens ist und der partner garnicht mit eingerechnet werden darf,weiss davon jemand was???


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Hallo, ich war letztens beim AA und habe mich mal schlau gemacht, da mein Freund derzeit nur Krankengeld bekommt und ich wollte fragen ob ich dann überhaupt anspruch auf ALG2 habe. Mir wurde ein riesen Packen Unterlagen mitgegeben die ich dann nach der Geburt ausfüllen muss unter anderem auch Unterlagen von meinem Freund, das schimpft sich dann Bedarfsgemeinschaft,es sei denn man kann nachweisen das man in einer WG wohnt, also nicht mit dem Erzeuger oder einem Lebenspartner zusammen. Ansonsten wird ihm sein Geld immer mit angerechnet. So verstehe ich das zumindest aus den Unterlagen und aus dem Gespräch mit der Tante da. Hoffe ich konnte Dir etwas helfen. LG Anke


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Hallo Kathleen, gemeinsam mit deinem Partner, mit dem du in einem Haushalt lebst, bildest du eine Bedarfsgemeinschaft. Es wird für euch der finanzielle Bedarf ermittelt und von dem wiederum das Familieneinkommen abgezogen. Was unterm Strich übrigbleibt bekommst du, falls dann überhaupt noch ein Anspruch besteht. Übrigens falls du jetzt Alg II beziehst, gib unbedingt an, dass du schwanger bist, denn dadurch entsteht ein Mehrbedarf - du bekommst paar Euros mehr. Grüße und alles Gute Anne


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Also mein Lebensgefährte bezieht ALG2 und mein Einkommen wurde da mit angerechnet. Sogar das Kindergeld zählt als EInkommen des Kindes. Zusammen bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. LG


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Sogar Kindesunterhalt zählt zum Einkommen des Kindes und wird mit angerechnet.