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ALG II - Umzug und Umzugskosten - Bitte um Hilfe!!!

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Hallo, Lebe mit meiner Tochter in ca 55m², 3 Raum Wohnung, bin nun wieder schwanger und das Kinderzimmer ist nur 7,5m² groß (ca 4m x 2m), wollte in eine größere Wohung ziehen. Die 68m² hat und das Kinderzimmer um die 10m² gross ist. War im Dez auf dem Amt und der Herr meinte, er sieht es nícht ein, das ein Neugeborenes ins einene Zimmer soll und dann wäre genug Platz in dem 7,5m² grossen zimmer für 2 Kinder!!! Wie es mir da ging kann sich glaub jeder vorstellen, sollte mich dann anfang Feb nochmal melden, war heute da! Und es war wieder kein rankommen. Hab dann gesagt, das mir zu 3. eine 75m² Wohnung zusteht und das ich auch weiß das mal 3 Mo vor ET umziehen kann!!! Ist das nun Rechtlich so festgelegt das man die 3Mo vorher hat?????????? Hab dann nämlich auf jemand anders plätiert und eine Frau für mich bekommen und diese meinte, das die das meist so machen, das die Mütter im 6. SSMo umziehen dürfen. Hmm, nun hab ich mehr als ein Problem: bin im 6., dürfte ab März umziehen und muß aber diese Wohnung 3 Mo vorher kündigen - echt klasse!!!! 1. Hab ich das recht zu behaupten 3 MO vorher umzuziehen? 2. Dürfen die mir die neue Wohnung verbieten? 3.Und wie ist das dann eigentlich mit den Umzugskosten? Bin echt vertig wegen so ein Mist. Danke für eure Hilfe LG Manu


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Von den 3 Monaten habe ich bisher noch nichts gehört oder gelesen. Da bei uns aber auch ein Umzug ins Haus steht, habe ich mich mal über die Umzugskosten schlau gemacht. Die Umzugskosten werden nur dann vom Amt übernommen, wenn der Umzug durch das Amt veranlasst wird, d.h. du musst auf jeden Fall vor Unterzeichnung der Mietvertrages die Genehmigung vom Amt haben. Gibt das Amt keine Zustimmung zur neuen Wohnung bleibst du auf den Umzugskosten sitzen. Hier ist ein Link zu einem Forum: http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/ftopic862.html Hatte noch einen besseren, find den aber grade nicht. :/ Bei den Umzugskosten wird aber auch ncht alles gezahlt, ist wohl von Fall zu Fall unterschiedlich.


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1. also soweit ich weiß kannst du drauf bestehen 3 monate vor der geburt umzuziehen. du bekommt allerdings nur eine wohnung mit einem kinderzimmer. weil das amt sagt solang die klein sind schlafen die in einem zimmer. sollte das 2 das geliche geschlecht haben wie das erste bestehen die sogar darauf das die sehr lange in einem zimmer schlafen können. 2.die dürfen dir mit 3 personen keine wohnung mit bis zu 75 m² verbieten. außer die wohnung wäre überteuert. 3.mit den umzugskosten weiß ich von meiner schwögerin das sie 3 kostenvoranschläge vorlegen musste. das amt hat sich dann einen (den billigsten) ausgesucht und sie brauche für den umzug nichts zu bezahlen. auch für die renovierung hat sie noch 220 euro bekommen. hoff ich konnte helfen


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Hallo, ich kann immer nicht verstehen, dass einen das Amt alles verweigern will, denn rechtlich sieht alles ganz anders aus. Ich bin im vorigen Jahr als ich ca. im 6. Monat war in eine größere Wohnung gezogen. Erst wollten sie uns die Wohnung auch nicht genehmigen, da man ja für den Wohnungsverwalter eine Bestättigung braucht. Wurde vom Amt "Kosten der Unterkunft nicht angemessen" auf meinen Zettel geschrieben und dass obwohl wir vorher in einer 3 Raum Wohnung zu dritt mit 56 m² gewohnt haben. Wohnen jetzt in einer 4 1/2 Raum Wohnung mit 78 m² da ich nicht locker gelassen habe und mich beim Servicecenter des Arbeitsamtes erkundigt habe und die mir gesagt haben, dass Amt darf gar nicht bestimmen, ob man die Wohnung bekommt oder nicht. Sie MÜSSEN den Höchstsatz der Miete für die Region wo man wohnt zahlen, egal ob angebracht oder nicht, solange man den Rest alleine aufbringen kann. Wir mussten bis zur Geburt von unserem Sohn selber noch 70 Euro monatlich zuzahlen, was mir aber egal war, denn so hatte ich gleich alles fertig wo der Kleine geboren wurde und er hat jetzt auch sein eigenes Zimmer und wir müssen nicht mehr mit Baby umziehen. Umzugskosten haben wir allerdings keien bekommen! Rufe einfach mal die Servicenummer vom Amt an die auf deinen Bescheiden steht und erkundige dich dort, die helfen dir weiter, so war es bei uns. VIEL GLÜCK! LG Nadine


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hallo, ich weiß nicht ob ich dir sehr weiter helfen kann, aber ich habe ein infozettel von meiner arge bezüglich der einmaligen beihilfen. umzugskosten: du musst mindestens 3 Angebote für den leihwagen vorlegen oder umzugsfirma, wenn du den umzug nicht selber durchführen kannst. (was als schwangere ja schon selbstverständlich ist.) zudem benötigst du eine bescheinigung über die angemessenheit und notwendigkeit der neuen wohnung. also unbedingt vorher abklären. du kannst dir aber auch die kaution deiner neuen wohnung vom arbeitsamt stellen lassen. (die informationen stammen für das land sachsen) was deine alte wohnung betrifft: du kannst sie denoch jetzt kündigen. falls du keine neue wohnung genehmigt bekommst und du nicht umziehen kannst, hast du das recht die kündigung zurückzuziehen. dein vermieter muss den rückzug deiner kündigung anerkennen. liebe grüße und viel glück. schwuenki


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hi, komme aus sachsen, und zu dem Thema ich selber nichts mit machen, hat mir dieser "nette" Herr gesagt, der Vater meiner Kinder könne mir dabei helfen und das dann machen, irgendwann mal! Ja, nur ich bin Alleinerziehend und er wohnt nicht hier und hat keine Zeit für sowas, er solle sich doch Urlaub nehmen und nur sowas! Da Platzt einen der Kragen! Er würde wenn er könne, aber wegen Arbeit nicht so möglich, davon mal abgesehen - das ist doch eine Frechheit! naja da hilft das ganze aufregen nix, muß nun noch 10 Tage warten bis ich zu der Frau kann und dann weiter sehen! Vielen Dank


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Hey,...die können alles verbieten wie es ihnen paßt,...ich möchte auch umziehen. Bin gespannt was ich als Antwort bekomme. Meine Kids sind Junge und Mädchen (8 und 11 )ich denke nicht daß die zusammen müssen.Ich glaube bei denen sind alles kann- Bestimmungen,...die erlauben und verbieten wie es gefällt. Hab schon viele verschiedenen Entscheidungen gesehen. Eine Bekannte durfte im 7. Monat umziehen eine andere erst als der kleine 1 Jahr war.- Ach ja gehört nicht zum Thema aber wollt ich mal los werden,..meine Bearbeiterin meinte zu mir ich kann in Schichten(Nachts!) arbeiten gehen meine Kinder sind alt genug( wie gesagt 8 und 11)bin alleinerziehend!! Die spinnen lG Conny