Elternforum Schwanger - wer noch?

ALG II - einmalige Beihilfen

ALG II - einmalige Beihilfen

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Hallo, habe mal meinen Beitrag weiter oben reingesetzt, weil das Thema ALG 2 doch schon weit nach unten verdrängt wurde. Und zwar hab ich mal ne Frage an alle, die ALG 2 bekommen: kann man etwa trotz Hartz 4 noch eine einmalige Beihilfe zur Babyausstattung beantragen? Danke im Voraus! Gruß, Leni :)


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Hallo, also wir bekommen ALG II. Ich habe ab der 12. SSw (nach Beantragung) einen Mehrbedarf bekommen (monatlich ca 52,-- Euro) außerdem kannst Du Umstandskleidung, Erstausstattung wie Kleidung, Bett usw. für´s Baby beantragen, allerdings erst 6 Wochen vor ET. Umstandskleidung habe ich in der 21 SSW beantragt. vg kleiner-räuber


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Hallo Leni, klar kannst du. Du kannst ab dem 7. SS-Monat Erstlingsausstattung beantragen und ich glaube(da bin ich mir mit der Zeit nicht sicher)ab dem 4. SS-Monat Umstandskleidung. Außerdem kannst du bei der Mutter-Kind-Stiftung(ich weiß nicht wo du wohnst einfach mal bei Pro Familia z.B. nachfragen oder beim Gesundheitsamt)einmalige Beihilfen beantragen, die du NICHT beim ALGII angeben musst bzw. die nicht angerechnet werden. Liebe Grüße Ramona


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hallo leni, klar, ab der 13.SSW steht dir ein mehrbedarf von 17 des regelsatzes zu. das sind ~ 53€ § 21 SGB II Absatz 2 außerdem § 23 SGB II absatz 3 2. Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sind nicht im regelsatz enthalten und können beantragt werden. wenn du vom amt aber sooo wenig beihilfe zur babyausstattung bekommst, dann kannst du dich auch an die mutter-kind-stiftung, caritas, diakonie etc wenden grüße, sandra


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Danke, ihr habt mir echt geholfen! :-)