Neelie
Oh man, weiß nicht was das soll und was ich nun machen kann. Habe am 26. mJuni einen Antrag auf Elternzeitverkürzung beim AG eingereicht weil mein Mann gesundheitlich die nächste Zeit ausfällt und nicht arbeiten kann. Dieser wurde schriftlich genehmigt. Im Juli stellte ich fest das ich ungeplant wieder schwanger bin, bin dann zum Doc und schrieb meinem AG das ich nur bis zum 30.Januar arbeiten kann da danach der Mutterschutz beginnt. Nun schrieb er mir das er den Antrag widerruft mit der Begründung ich hätte angegeben nicht arbeiten zu können und die Aufgaben in der Altenpflege schwanger nicht durchführen zu können. Völlig aus der Luft gegriffen das habe ich nie anfegeben. Habe nun ein Widerspruchsschreiben aufgesetzt mit einer Richtugstellung und das ich bach wie vor wie vereinbart zum 10.11 wieder arbeiten komme. Denke aber er wird sich quer stellen und irgendwie versuchen das Ganze zu umgehen. Welche Chance habe ich? Sind auf das Geld und den Job angewiesen. Hat jenand Erfahrung in diesem Punkt oder bereits ähnliches erlebt? Danke im Voraus.
Habt Ihr keinen Betriebsrat? Der ist erste Anlaufstelle bei so etwas. Ansonsten die Gewerkschaft anrufen und Dich beraten lassen!
Nein, haben wir nicht. Ist ein privates Altenheim. Gewerkschschaft ist ne Idee, danke.
Du hast doch bestimmt eine Kopie von dem Brief an Deinen AG. Mache eine Kopie und eine Kopie von dem Datum wo Deine Schwangerschaft festgestellt wurde und schreibe ihm noch mal einen Brief. Vielleicht gibt Dir Deine Arztin ein schreiben wo drin steht das Du weiter arbeiten kannst. Wenn das alles nicht hilft Gewerkschaft aber ob die Dir rivhtig helfen können ist fraglich da es ja ein privates Altenheim ist.
Frag doch notfalls hier mal im expertenforum bei Frau bader nach.die gibt doch auch rechtsauskunfte. Lg
In der Pflege ist es in manchen Heimen so, dass die Heime oder Kliniken von sich aus keine Schwangeren beschäftigen. In dem Heim, in dem ich als APH arbeite, würde ich ab Beginn der Schwangerschaft freigestellt.
Dh. ich könnte nur bis zur 6. oder 7. SSW oder eben bis zur maximal 12. SSW arbeiten kommen.
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