Mitglied inaktiv
Vielleicht weiss jemand von Euch Bescheid: ich würde gerne im Anschluss an den MuSchu 2 Jahre Elternzeit nehmen. Muss der Arbeitgeber dem zustimmen oder ist das gesetzlich festgelegt, dass er da nicht mitreden kann. LG Sanne
Da die Elternzeit Gesetz ist, kann Dein Arbeitgeber das nicht ablehnen, wenn du rechtzeitig Bescheid sagst und das beantragst. LG Doreen
Hallo, die Elternzeit kann der Arbeitgeber meines Wiisens nach nicht ablehnen, da sie Dir gesetzlich zusteht. Du kannst entscheiden wie viel Du von den 3 Jahren, die Dir zustehen, nehmen willst und der Arbeistgeber hat sich danach zu richten. Die Elternzeit beantrag man, soviel ich weiß, 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. (???) Informier Dich über die Fristen, denn die sind sehr wichtig!! Liebe Grüße Jeanette
da man für den antrag das geburtsdatum braucht, kann man sie nicht vor der geburt beantragen. lg two_kids
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