Mitglied inaktiv
Hallo Medea Wenn du beim gleichen Arbeitgeber bleibst, dann ist eine Schwangerschaft in der Probezeit oder vor Antritt des Arbeitsverhältnisses vielleicht ja kein Kündigungsgrund. Schreibst du mir dann wieder, was du herausgefunden hast?? Wir haben uns nach rund 1 1/4 Jahren untersuchen lassen und dann wurden an uns die klassischen Behandlungsmethoden durchgeführt. Bis dato leider erfolglos. Vielleicht wirst du ja ganz schnell schwanger. Dann hast du ein mega Glück. LG Vivi
Liebe Vivi also, ich hab mich beim Gleichstellungsbüro des Kantons erkundigt: Schwangerschaft in der Probezeit an sich ist kein Kündigungsgrund. Aber leider gibt es Chefs, die sich andere Gründe aus den Fingern saugen, um den Schwangeren zu kündigen, damit sie keine Vertretung suchen müssen.. Sie meint, beim Kanton müsste ich mir wohl keine so grossen Sorgen machen! Ich denke auch, dass es eher in der Privatwirtschaft üblich ist, den Frauen aus vorgeschobenen Gründen zu kündigen. Die Juristin von der Beratungsstelle meinte, solche Fälle hätten sie manchmal, aktuell grad jemanden aus dem Gastgewerbe. Wegen Schwangerwerden: Ich finde es manchmal rätselhaft, warum jemand schwanger wird und andere nicht - oft finden die Ärzte keinen Grund dafür und umgekehrt werden Frauen, die laut Arzt gar nicht schwanger werden könnten, es doch.. Ich wünsche euch, dass euer kleines Wunder bald eintritt! Und ich hoffe, dass es bei uns auch passiert.. Alles Liebe Medea
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