Elternforum Schwanger mit 35 plus

Mal eine Frage zu den Mutt. Schutzzeiten

Mal eine Frage zu den Mutt. Schutzzeiten

Mitglied inaktiv

Wenn man vorher entbindet , also vor dem Termin ,z.Bsp: 3 Wochen früher, verfallen dann die anderen 3 Wochen Mutterschutz? Oder bekommt man die hinten dran? Also statt 8 dann 11 Wochen? Lacht mich nun bitte nicht aus. Aber würd ich gern wissen. Hab zwar noch nie was davon gelesen aber könnte ja sein.Oder? Weil ich hab ja ständig Kontraktionen , bei jeder kleinen Anstrengung wird mein Bauch hart. Und im CTG zeigen sich auch jedesmal kleine Wehen. Habe aber noch 11 Wochen. Und wenn mein Baby eher kommt wäre es ja unschön wenn mir die Wochen verfallen. LG Simone


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Hallo Simone, wie es so rum ist kann ich dir nicht sicher sagen, aber ich meine die Zeit wird dran gehängt. Ich würde es dir wünschen in deiner Situation. Bei mir war es so, dass ich 8 Tage über der Zeit war. Das ofizielle Ende meines Mutterschutzes war der 28.02.05, da ich aber 8 Tage drüber war, lief mein Mutterschutz dann auch 8 Tage länger. Gut für mich, schade für meinen AG, denn so musste er 8 Tage länger bezahlen und Urlaub steht mir auch noch mehr zu, denn der bereits genommene, darf nicht zurück gefordert werden. Das habe ich im Netz gelesen. Hast du mal mit dem FA gesprochen was er meint, denn wenn er das Gefühl hat, dass das Baby früher kommt, kann er den Terminkorrigieren. Sollte das Baby ich meine vor der 37. SSW kommen, dann gilt es als Frühgeburt und dann hast du ohnehin 12 Wochen Mutterschutz. Ich wünsche dir weiterhin alles Guteund eine schöne Kugelzeit. Leg die Beine oft hoch und schone dich. Liebe Grüße Sabine


Mitglied inaktiv

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Hallo, soweit ich weiss, ist das dann Dein Problem, Du bekommst nach der Geburt nur mehr Wochen (12) wenn Du Mehrlinge bekommst. Bei einem Kind sind es 8 Wochen (auch wenn das Kind später kommt), also ist es sinnvoller den Bauchbewohner länger drinn zu lassen. Sicher bin ich mir aber nicht, frage doch mal bei Deiner Krankenkasse. LG Heike


Mitglied inaktiv

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Hallo du, selbstverständlich bekommst du die Mutterschutzwochen nach der GEburt, wenn du eher entbindest. Das ist schon immer so gewesen. Die KK rechnet das dann automatisch aus, die bekommen ja die Geburt mitgeteilt. LG Jana


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Muß ja am Montag wieder zur FÄ . Dort werde ich mal fragen. Habe schon überlegt ob ich mal die Krank.kasse selbst anrufe. Aber wenn ich was genaues weiß , dann teile ich es euch mit. LG Simone


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Du bekommst die Wochen, die dein Kind zu früh kam, natürlich nachher! Wenn es sich um ein echtes Frühchen handelt (also vor vollendeter 37. SSW oder weniger als 1500g) oder um Mehrlinge, dann gibt es "Zuschlag", d.h. 12 Wochen nach der Geburt (+ die fehlenden). War bei mir so. Nur doppelten Zuschlag gibt es leider nicht:)) Jutta mit Christian und Lea (geb. 36+1 SSW)


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Ich habe mit meiner Krankenkasse gesprochen. Dort sagte man mir: Wenn innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfrist von 6 Wochen vor der Geburt die Entbindung statt findet, dann bekommt man diese Zeit zusätzlich an die 8 Wochen nach der Entbindung hinten dran gehangen. Ich hoffe ich habe das richtig verstanden und auch so formuliert. Die Kasse sagte nichts von Frühgeburt oder Geburtsgewicht sonder allgemein bezogen auf den bescheinigten ET und den tatsächlichen ET . Danke fürs antworten, LG Simone


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kam in der 38. SSW zur Welt. Da war nichts mit hintendran hängen. 8 Wochen Mutterschutz waren es damals. Jetzt ist meine 2. Tochter in der 36. SSW zur Welt gekommen und da habe ich 12 Wochen Mutterschutz. Viele Grüße firlefanz


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Vieleicht ist es Kassenabhängig? Ich mein so wie ich es geschrieben habe , so hat die Frau es mir erklärt. und ich hatte sogar nochmal nachgefragt. Es ist ja nicht nur die Zeit sondern eben das Geld. Ich kann ja nocheinmal nachfragen. LG Simone


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hallo, ....sondern neu geregelt. ich kann auf anhieb nicht genau sagen, seit wann (kann ich heute abend nachschauen, wenn interesse besteht) auf jedenfall zwischen 2002 und 2004. bei meinem mittleren, welche im nov 01 5 tage vor termin kam, verfielen die 5 tage noch einfach. es gab nur 8 wochen nach der entbindung. bei meinem derzeit jüngsten (04/04) bekam ich die 10tage, welche er vor termin kam an die 8 wochen drangehängt. grüsse aus berlin petra


Mitglied inaktiv

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Die Zeit, die du vor der Entbindung nicht in Anspruch nehmen konntest, weil das Baby früher als zum errechneten ET kam, wird an die Schutzzeit nach der Entbindung angehängt. Das ist seit ein paar Jahren so (wurde glaube ich 1999 oder 2000 geändert; bin 1998 noch nach alter und 2003 nach neuer Regelung in Schutzfrist gegeangen), Früher hatte frau "Pech" wenn das Kind früher kam oder "Glück", wenn es erst nach dem errechnetem ET zur Welt kam. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten bleibt die Regelung bestehen, dass es nach der Entbindung 12 statt sonst 8 Wochen Schutzfrist gibt.