Elternforum Schwanger mit 35 plus

Lehrerin- Wie lange muss ich nach der Geburt zuhause bleiben?

Lehrerin- Wie lange muss ich nach der Geburt zuhause bleiben?

Mama2.5

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Hallo ihr Lieben :) mein Anliegen ist sicherlich etwas ungewöhnlich.. Ich bin Lehrerin an einer freien Schule und arbeite sehr sehr gern dort. Ich bekomme im nächste Schuljahr zusammen mit einem lieben Kollegen eine neue Klasse (sek1) und freue mich sehr darauf. Nun habe ich am Sonntag festgestellt, dass ich schwanger bin. Ich freue mich über den kleinen Nachzügler, auch wenn es sehr überraschend und alles andere als geplant ist. Ich habe vor bis zum Mutterschutz weiter zu arbeiten, wenn gesundheitlich nichts dagegen spricht. Nach meinen Berechnungen müsste das kleine Mäuschen in den Weihnachtsferien auf die Welt kommen. Nun zu meiner Frage: Weiß jemand von euch wie lange man als Lehrerin aussetzen MUSS? Ich habe was von 8 Monaten nach der Geburt gelesen und das wäre sehr schade. Eigentlich wollen der Papa und ich uns die Elternzeit teilen (zusammen nehmen, er in Teilzeit), so dass ich relativ „zeitnah“ wieder für ein paar Stunden die Woche im 2. HJ an die Schule gehen kann. Mir fällt erfahrungsgemäß zuhause schnell die Decke auf den Kopf. Mit meinem 1. habe ich nach 3 Monaten stundenweise in einem kleinen Secondhandladen ausgeholfen, mit meinem 2. war ich 8 Wochen nach der Geburt wieder an der Uni und es lief super. Natürlich hängt es vom Baby ab, klar. Aber wenn der Zwerg es zulässt, würde ich meinen Kollegen schon gern etwas unterstützen. Wenn das mit den 8 Monaten stimmt, könnte ich erst nach den Sommerferien wieder einsteigen. Hat jemand von euch Erfahrungen? Wie lange wart ihr zuhause? Ich habe erst am Montag meinen FA Termin und so lange, wie noch nicht sicher ist, ob das Kleine die erste Zeit gut übersteht, würde ich der Schulleitung noch nichts sagen wollen. Und bitte verurteilt mich nicht. Es geht mir nicht darum mein Baby schnell loszuwerden. Ich bin sehr gern Mama, aber eben auch sehr gern Lehrerin. Ich rede hier auch nicht von einem vollen Deputat, sondern von max 1,5-3 Zeitstunden täglich. Unsere Schule arbeitet nach Montessori, so dass wir die Schüler in ihrem Lernprozess begleiten/betreuen. Ich muss keinen Frontalunterricht halten. Und auch das mitbringen von eigenen kleinen Kindern, weil zB Schließtage sind oder die TaMu ausgefallen ist, kommt bei uns durchaus vor. Auch der Einstieg in Teilzeit ist nicht unüblich. Von schulischer Seite wäre es also wahrscheinlich kein Problem. Nur kann ich dort eben noch nicht nach der Zeit fragen. Bzw. würde ich der Schule beim bekanntgeben der Schwangerschaft auch gern gleich einen Zeitplan vorlegen, so dass es für sie planbar wird. Liebe Grüße und einen schönen Tag euch allen :)


spring36

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Antwort auf Beitrag von Mama2.5

Herzlichen Glückwunsch! Das ist ja toll - ein drittes Kind :) Mich verwundert das total mit dem achten Monaten. Wo hast du das denn gelesen? Kann mir nicht vorstellen, dass es eine Elternzeitpflicht gibt. Nimm doch Elternteilzeit dann. Die kannst du meines Wissens nach direkt nach dem Wochenbett beginnen. Das Schulamt weiß bestimmt mehr. Könntest du da nachfragen?


Mama2.5

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Antwort auf Beitrag von spring36

Danke :) ich hoffe sehr, dass das Kleine bleibt. Ich hab in jeder Frühschwangerschaft Blutungen- so auch in dieser. Aber bisher hat es immer gehalten. Also Daumen drücken :) Ich habe nach Beschäftigungsverboten geguckt, weil ich Angst davor hatte, dass ich sofort ins BV gehen muss und bin dabei auf folgende Seite gestoßen: https://www.lehrer-finanztipps.de/ratgeber/lehrer/eltern/welche-sonderregelungen-gelten-fuer-schwangere-lehrerinnen/ Und da steht, dass für Lehrerinnen ein allgemeines Beschäftigungsverbot 6 Wochen vor und 8 Monate nach der Entbindung gilt. Ich glaube, da wir eine freie Schule sind, ist das Schulamt nur bedingt zuständig. Aber es ist ein guter Tipp! Ich werde gleich mal auf der HP gucken ob ich etwas dazu finde. Danke und liebe Grüße :)


marieseptember

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Antwort auf Beitrag von Mama2.5

Bist du über die Bezirksregierung angestellt? Derzeit müssen alle schwangeren Lehrerinnen ins BV, kannst du in irgendeiner Schulmail nachlesen. 8 Wochen Mutterschutz nach Geburt sind zwingend.


Mama2.5

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Antwort auf Beitrag von marieseptember

Nein, bin ich nicht. Das wäre ja schrecklich


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von Mama2.5

Deutsches Recht? Dann 8 Wochen nach der Geburt Pflicht. 6 Wochen vor der Geburt stehen Dir zu. Darfst aber verzichten.


Mama2.5

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Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Dann ist es vermutlich wirklich nur ein Fehler auf der Seite :)


LuisHasen

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Antwort auf Beitrag von Mama2.5

Ich glaube, dass du im Mutterschutz nicht darfst. Aber danach geht das bestimmt. Eine Kollegin von mir wird das demnächst auch so machen. Alles Gute für dich! Und ganz ehrlich: jede Klasse wächst einem ans Herz! Mach es nicht von denen abhängig.


Mama2.5

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Antwort auf Beitrag von LuisHasen

Danke :) und ja, ich weiß wie das ist mit den Klassen ;) Ich arbeite einfach gern dort.


Ally79

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Antwort auf Beitrag von Mama2.5

Aktuell sind alle staatlichen Lehrkräfte aus dem Präsenzunterricht wegen des Coronavirus rausgenommen worden. Anweisungen des KM. Würde mich wundern, wenn das nicht für alle Schulen gilt. Ansonsten kann man 8 Wochen nach der Geburt wieder einsteigen.


Mama2.5

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Antwort auf Beitrag von Ally79

Oje.. jetzt habe ich doch etwas Angst. Ich schaue gleich nochmal auf der Homepage nach.


Mama2.5

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Antwort auf Beitrag von Ally79

Also bei uns gilt wohl kein generelles BV in der Schwangerschaft wegen Corona, solange sie Schule die Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten kann, und das kann sie


Conny82

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Antwort auf Beitrag von Mama2.5

Du kannst nach acht Wochen wieder arbeiten. Haben bei uns in der Firma einige gemacht. Und glaube nicht, dass das bei Lehrern anders sein soll.


cm2507

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Antwort auf Beitrag von Mama2.5

Das kann nur ein Tippfehler sein - 8 Wochen/ 8 Monate... Du hast 8 Wochen Mutterschutz. Danach kannst du arbeiten wenn du willst.


Julia15082020

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Antwort auf Beitrag von Mama2.5

Ich bin Lehrerin in NRW. Die 6 Wochen vor der Geburt darf man freiwillig sogar noch machen, würde ich aber nicht. Coronabedingtes BV wurde Anfang Juni aufgehoben. Wirklich nicht arbeiten darfst du nur in den 8 Wochen nach der Geburt. Mir wäre das aber zu früh. Ich hatte mindestens 6 Monate zuhause geplant, mich kann man auch nicht von meiner Klasse fernhalten ;-) Nach Trennung werden es nun aber eher 14 Monate bevor ich wieder zur Schule gehe.