Elternforum Schwanger mit 35 plus

Elterngeld über 1 oder 2 Jahre

Elterngeld über 1 oder 2 Jahre

SunnyGirl!75

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Hallo, wir wollen es dieses Jahr wagen nochmal schwanger zu werden. Auch wenn es noch viel zu früh dafür ist, mache ich mir bereits Gedanken wie ich es mit der Elternzeit machen will. Hab daher mal was ausgerechnet: Wenn ich weiterhin so verdiene wie bisher würde ich ca. 560 € EG bei einem Jahr EZ bekommen, oder je 280 € für 2 Jahre EZ. Version 1: 560 € in Jahr 1, 750 € Netto-Verdienst - 200 € Betreuungskosten für Kl.Kind U2 - 110€ OGS für Kind 1 in Jahr 2 = 440€ Version 2: 280 € Jahr 1 280 € Jahr 2 OGS Kosten und Betreuungskosten fielen dann erstmal weg. in Jahr 3 wären es jeweils 750€ - 100 € Betr.-Kosten - 110 € OGS = 540 €. Mein Mann verdient ca 1.900 € netto und wir bezahlen noch unser Haus ab. Was würdet ihr persönlich bevorzugen? Hätte einfach gern nur ein paar Denkanstöße...


mawi007

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

hallo hmmmm...ich blick grad nicht durch. meinst du elterngeld oder elternzeit. ich würd zu einer beratungsstelle gehen und auch den steuerberater konsultieren. cheers, mawi


SunnyGirl!75

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Antwort auf Beitrag von mawi007

Na beides natürlich. Pro Jahr Elternzeit bekomem ich doch ein Jahr Elterngeld! Geht eher ums Prinzip, rechnen kann ich ja. Also lieber mehr Geld und kürzere Elternzeit, oder weniger Geld und mehr Elternzeit.


Philo

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

So weit ich weiß, ist das nicht eine entweder(mehr Zeit) - oder (mehr Geld) - Rechnung. Ich hatte 2 Jahre Elternzeit beim AG beantragt und das Elterngeld auf 20 Monate auszahlen lassen, da es mir lieber war, weniger Geld pro Monat, das dafür aber für längere Zeit zu haben (anstatt mehr Geld für 10 Monate und dann nichts mehr). Elterngeld bekommt man für das erste Lebensjahr des Kindes (10 Monate, da die ersten beiden Monate Mutterschaftsgeld gezahlt wird). So war das, glaub ich. Der Partner bekommt Elterngeld, wenn er für mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt. Diese müssen nicht zwingend zusammenhängend sein. Insgesamt wird für 12 Monate gezahlt (eigentlich 14, aber die ersten beiden Monate wird Mutterschaftsgeld gezahlt). Die Partner können sich die 14 bzw. 12 Monate beliebig aufteilen. LG


mawi007

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

elternzeit und elterngeld sind zwei verschiedene dinge und von einander unabhängig. bzgl elterngeld: wie es ist, das EG auf 2 jahre auszahlen zu lassen weiss ich nicht. ich dachte das wäre dann EGPlus und dazu müsste man TZ arbeiten. aber hier kann ich falsch liegen. würd auf jeden fall den steuerberater fragen weil das EG zwar nicht einkommenssteuerpflichtig ist aber deine/eure steuerlast beeinträchtigt. und das würde es dann auch für 2 jahre. auch ist die frage, was passieren würde, falls du doch nach einem jahr wieder arbeiten gehen würdest (weil du z.b. willst). ob dein verdienst dann an das EG angerechnet wird...? bzgl EZ: pauschal kann man das glaub ich nicht sagen. es kommt auf viele faktoren an. der wichtigste ist m.e. was DU für DICH, DEINE persönliche entwicklung und deine kinder willst. wie wirst DU glücklich? fällt dir daheim die decke auf den kopf? wird dir die arbeit fehlen? oder gehst du in der kinderbetreuung auf und erfüllt dich das? was sagt dein mann? der muss hinter dir stehen... alles andere lässt sich m.e. bewerkstelligen. ich für mich geniesse gerade das erste meiner 3 jahre elternzeit und möchte keinen tag missen. aber ich hab auch 20jahre in einem teilweise sehr stressigem job gearbeitet und stand kurz vorm burn-out. mein mann und ich brauchen keine urlaube, legen keinen wert auf ein neues auto und ich brauch auch nahezu kein geld für klamotten. eine bekannte könnte es sich leisten, daheim zu bleiben, geht aber nach dem ersten jahr wieder arbeiten weil ihr der job fehlt. auch OK. den kindern ist am meisten geholfen, wenn die eltern ausgeglichen und glücklich sind (meine meinung). so ist jeder anders. was willst du?


Felica

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Ähm nö, man bekommt nicht pro Jahr EZ dann EG. Wie kommst du denn darauf? Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Ich persönlich würde 2 Jahre EZ einreichen, das EG über ein Jahr auszahlen lassen und dann im zweiten Jahr der EZ in TZ arbeiten. Und das 3te bei Bedarf dranhängen. Gerade wenn es nicht so viel EG ist und ihr eine Finanzierung am laufen habt.


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Wenn der Mann nur 1900Euro Netto hat, man ein Haus abzahlen muss und bereits ein Kind hat, würde ich - wenn überhaupt - ein Jahr Zuhause bleiben. EG wäre ja selbst bei einem Jahr sehr gering. Könnte nicht ruhig schlafen.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Ganz ehrlich, definitiv nur ein Jahr. Kinder kosten Geld, im ersten Jahr sind sie noch relativ günstig wenn stillen klappt dann wird es teuer wenn man Pech hat alle sechs Wochen neue Schuhe so als Beispiel. Deine große wird auch immer größere wünsche äußern, auch die Schule kostet Geld, das fängt mit den Ranzen an und hört dann nicht auf.


misses-cat

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Sehe gerade. Ihr habt auch noch ein Haus, noch ein Grund mehr nach einem Jahr wieder zu arbeiten. Wenn da Mal was unvorgesehendes kommt ist man froh um jeden euro den manehr hat


janthu

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Elterngeld berechnen ist unfassbar kompliziert. Man muss nicht nur sein maßgebliches Gehalt, sondern auch den Geringverdienerzuschlag, den evtl. Geschwisterbonus berechnen. Dann gibt es ja auch immer noch das Elterngeld plus, bei dem dazuverdient werden darf... außerdem ändert sich das ständig... Wende dich am besten mit deiner Rechnung und den Fragen an eure zuständige Elterngeldstelle. Und wenn ihr habt auch an euren Steuerberater, denn Elterngeld zahlt man, wenn man Pech hat, als Steuern so wieder an den Staat zurück... Lg janthu


Felica

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Antwort auf Beitrag von janthu

So sieht es aus. Och bekomme aktuell ziemlich genau die Hälfte von dem ausgezahlt an EG was ich sonst monatlich aufs Konto überwiesen bekommen habe. Bei Basis-EG.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Versuch doch Mal zwei Monate nur mit dem Geld auzukommen das du bei zwei Jahren Elternzeit hättest. Also das Gehalt deines Mannes, Kindergeld von eurem ersten Kind und von deinem Gehalt anteilig das was Elterngeld wäre.das fiktive Kindergeld fürs zweite Kind würde ich weglassen noch seit ihr ja nur zu dritt. So würdest du sehen wie es mit dem Geld läuft


SunnyGirl!75

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Also eigentlich wollte ich aus finanziellen Gründen, wie beim ersten Kind, nur 1 Jahr zuhause bleiben, es lief alles ganz gut soweit! Aber dann dachte ich auch daran was für hohe Kosten im Jahr 2 auf uns zukommen würden. 1x OGS von 110€ + Betreuungskosten fürs U2 Kind von 225 €, zzgl. Essensgeld für beide. Damals bei Kind 1 waren es ca. 140 € Betr.-Kosten, da wir ein niedrigeres Einkommen hatten, da ich in der Zeit noch in Umschulung war, und die Beitragshöhen allgemein noch niedriger waren. Da hatte ich abzüglich der Kosten allerdings auch nur knapp 300 € im 2. Jahr. Was ich für mich und die Kinder am liebsten hätte wären ganz klar 2 Jahre.


mawi007

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

wieviel man pro monat hat ist das eine. die entscheidende frage ist: was man pro monat braucht. das ist natürlich von familie zu familie unterschiedlich. ich hab mir mal an nem ruhigen nachmittag alle ausgaben/einnahmen von einem vergangenen jahr (in dem wir gut gelebt haben) aufgedröselt und ausgerechnet, wie viel wir wirklich im durchschnitt pro jahr und monat brauchen. manche kosten vergisst man evtl, weil sie halt nur 1x/jahr abgebucht werden. das war sehr aufschlussreich und hat mir geholfen, das gefühl "kein einkommen" im jahr2&3 zu haben nicht als problem zu sehen. vielleicht wär das ja auch was für dich? in BY bekommen wir neben kindergeld auch familiengeld. vielleicht gibts sowas auch bei dir? ich würd dir wirklich eine beratungsstelle empfehlen weil die alle stolpersteine aber auch kniffe kennen (deine rentenversorgung, krankenversicherung, ...) und last but not least: falls es doch zu knapp wird: auch in EZ dürftest du in TZ arbeiten.


SunnyGirl!75

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Antwort auf Beitrag von mawi007

Nein in NRW gibt es das nicht. Ich habe mich ganz schön erschrocken wie hoch die Kitabeiträge für U2-Kinder mittlerweile sind. Für unsere Tochter zahlen wir zur Zeit nichts, da sie im letzten Kitajahr ist. Ich weiß das ich im 2. Jahr auch in TZ arbeiten könnte, aber auch da bräuchte ich eine Fremd-Betreuung fürs 2. Kind, da wir die Zeiten nicht durch andere Familienmitglieder abdecken könnten. Selbst wenn ich meine Arbeitszeit reduzieren könnte, wären das auch immerhin 200 € für eine 25 Stunden-Betreuung.


basis

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Versteh mich nicht falsch, aber bei 750€ Netto arbeitest Du doch sicherlich nicht Vollzeit. Brauchst Du dann wirklich eine OGS für Kind 1 und die volle Betreuung für Kind 2? Wäre da reduzierte Teilzeit, nur Vormittags und somit deutlich geringere Betreuungskosten nicht sinnvoller? Wenn Du für Dich und die Kinder aber wie weiter unten angedeutet eh die 2 Jahre EZ bevorzugst, dann mach das halt und schau, dass ihr mit dem Geld hinkommt. Das würde ich wie schon jemand erwähnte auch einfach mal ausprobieren indem Du die Ausgaben so steuerst, als hättest Du eben nur das Einkommen deines Mannes + 1 Kindergeld + die paar Euro EG.


SunnyGirl!75

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Antwort auf Beitrag von basis

Wenn ich bei meinen Arbeitszeiten (24 Std.) bleibe, brauche ich leider trotzdem wie bisher eine 35 Stunden Betreuung + später die OGS. (verdiene leider relativ schlecht) Eine Stufe tiefer wären eine 25 Stunden Betreuung für auch immerhin 200€. Die Bis-Mittag-Betreuung der Schule wäre bis 13.30 Uhr, d.h. ich könnte nur bis 12.30 h arbeiten aufgrund der Fahrtzeiten. Aber da der Betrieb wo ich arbeite nur aus 9 Personen besteht, hat er keine Pflicht dazu darauf einzugehen meine Arbeitszeit zu reduzieren. Und es sieht nicht grad so aus als wenn sie das toll fänden. Ich hatte damals auch direkt nach der EZ den Job los, da mir der damalige AG nur VZ anbieten konnte. Wir sind sogar schon mit nur einem Gehalt ausgekommen, da ich ein paar Monate arbeitslos war und weder Alg noch Alg 2 bekommen konnte. Aber das ging eher schlecht als recht und auch nur weil ich noch genug erspartes hatte.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Aber ein Schulkind kostet halt mehr als ein Baby, Lehrer wollen zum Beispiel einen bestimmten Füller oder klassenfeste, oder zb ne Kassenfahrt kann auch Mal eben 120€ kosten. Vielleicht steht euch ja bei vier Kindern der Kindergeld Zuschlag zu, oder Wohngeld ( ja gibt es auch für Hausbesitzer heißt dann etwas anderes müsstest du Mal Google fragen) Ansonsten wäre es mir wohl zu knapp


Felica

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Du kannst aber in der EZ auch woanders arbeiten.


SunnyGirl!75

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Wieso 4? Es wäre doch erst unser 2tes!!


SunnyGirl!75

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Antwort auf Beitrag von Felica

Schon klar, aber den Job muss man ja auch erstmal finden. Es wäre ja auch sinnvoll in dem Betrieb zu bleiben, in den man später wieder mit mehr Stunden zurückkehren kann.


basis

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Wäre es dann evtl. eine Alternative sich TZ in EZ woanders etwas zu holen, in der Nähe von Deinem Zuhause? Um es mal blöd zu sagen, beim Supermarkt an der Kasse für zwei, drei Stunden morgens, wenn man keine Fahrtzeit hat kann auch ein paar Euro bringen und wenn man da vorher vielleicht vereinbaren kann, dass Du nur Vormittags arbeiten kannst. Ich würde mich zumindest mal erkundigen. Und gerade wenn Dir dein AG die Arbeitszeiten nicht anbieten kann, sollte es problemlos sein, dafür die Genehmigung zu kriegen.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Das sollte für heißen, doofes Handy. Kindergeldzuschlag kann man auch für zwei Kinder beantragen


luvi

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Hallo, Ich würde an deiner Stelle 2 Jahre Elternzeit nehmen und das halbierte EG auszahlen lassen. Wenn du im 2. Jahr dann trotzdem arbeiten möchtest, hast du einen höheren Freibetrag. Außerdem kannst du dir den RestBetrag auch auf einmal auszahlen lassen. Evtl. habt ihr auch Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag. Das solltest du ab Elterngelderhalt prüfen lassen. Vielleicht bekommt ihr ja was. Das wäre auch z. B. wegen der OGS für euer älteres Kind von Vorteil, da ihr Leistungen für Bildung-und Teilhabe beantragen könnt, aber auch für Schulmaterial, Sportverein usw. LG luvi


SunnyGirl!75

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Antwort auf Beitrag von luvi

Ahja von Kinderzuschlag habe ich auch schon gehört! Hatte sogar schon ein Formular davon zuhause, aber dann benötigte ich es doch nicht mehr.


SunnyGirl!75

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

ich muss den Kinderwunsch doch erst mal wieder begraben, weil ich meinen Job verloren habe! Ob es später nochmal was wird, (alterstechnisch) weiß ich noch nicht!


Alteisenfrau

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Ich war bei der EG Stelle in Kassel, weil mein Mann gerne seine Elternzeit verschieben wollte. Ich erfuhr folgendes: ElternGELD wird nur in den ersten 14 Monaten des Kindes ausgezahlt. ElternZEIT kann man unabhängig davon nehmen, aber egal wie- nach 14 Monaten ab Geburt gibt's kein Geld mehr. Beachte auch, dass immer nach Lebensmonaten des Kindes gezahlt wird. D.h. wenn Dein Kind am 28.1. geboren ist und Du ab Februar Elternzeit nehmen willst, gehen 4 Tage Elterngeld verloren. Du musst das EG taggenau beantragen. Nimm den Kram soweit fertig mit ins Krankenhaus, dann brauchst du nur noch die Geburtsurkunde und kannst dann alles absenden. Wir haben das so gemacht, dass mein Mann den 1. und 2. Monat und den 13. und 14. genommen hat. Ich die 10 Monate dazwischen.