Mitglied inaktiv
Kann mir jemand sagen nach welchen Kriterien da gegangen wird um das zu bekommen?
Es muss Dir so schlecht gehen, dass die Schwangerschaft durch weiteres Arbeiten in Gefahr ist. Ich hatte es bei meiner 2. - unfreiwillig, war schon vorher mit Blasenentzündung krank, dann noch 6 Wochen und danach wegen beginnender Zervixinsuffizienz. Habe sogar von der Krankenkasse Anrufe daheim erhalten, dass ich mir ein Beschäftigungsverbot geben lassen soll
Mutterschutzgesetz, §3 Abs. 1: Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. lg winnie96
Hallo, hatte ich beim ersten. Ich arbeite i.d. Pflege und mir war nur schlecht + Kreislauf war total am Boden. Meine FÄ hat mich einfach nur berufsunfähig geschrieben - fertig. LG Sandra
Ich hatte auch ein Beschäftigungsverbot vom ersten tag meiner SS. Ich arbeite im Kindergarten und bin gegen zwei Krankheiten nicht imun....... LG Sanny mit Sophia und Luca *21.09.06
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