Mitglied inaktiv
Hallo, wir fliegen diese Jahr in den Urlaub ( Tunesien) und wollten meine Mutter ( als Dankeschön) mitnehmen. Allerdings mußte sie ihre Urlaubsplanung schon im Dez. abgeben und diese stimmt nicht mit unseren Flugtermin überein. Jetzt wollte sie diesen ändern und ihr Ag ( ein Callcenter ) stellt sich quer. Hat jemand Erfahrung - dürfen die das? Es wäre sehr schade zumal sie für sehr wenig Geld dort arbeitet. Lg Heike
Hallöchen! Habe mal gegoogelt: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2007/nl_1507_41379471.php Demnach kann weder AG noch AN den bereits genehmigten Urlaub ohne zwingenden Grund ändern. :o( Viele Grüsse, Moni
Natürlich kann sich der AG quer stellen, Urlaubspläne sind verbindlich . Ist ja auch eine Frage der Organisation und eben deshalb gibt es ja solche Pläne. Möglichkeit wäre, dass sie evt. unter Kollegen tauschen könnte, aber auch da muss der AG nicht zustimmen. lg anja
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