iriselle
Hallo, die Frage steht ja oben schon. Gestern bekamen wir die mail, in der unser für April gebuchter Urlaub in Dänemark storniert wurde. Für die Anzahlung würden wir einen Gutschein bekommen . Da wir nicht wissen wann wir wieder nach Dänemark wollen möchten wir lieber das Geld zurück- gibt es da einen Anspruch oder müssen wir den Gutschein akzeptieren ? VG
Ich habe das Ganze mit DanCenter letztes Jahr diskutiert. Und mit dem Anwalt meiner Rechtschutzversicherung telefoniert. Fazit: Eine Ferienhausbuchung ist keine Pauschalreise. Pauschalreisen beinhalten meist 2 Faktoren: Beförderung und Unterkunft. Bei Pauschalreisen hat man einen Anspruch auf Erstattung. Da das Ferienhaus in Dänemark liegt, gilt dänisches Recht. Du bräuchtest ggf. einen Anwalt mit Zulassung in Deutschland und Dänemark. Ich habe den Gutschein akzeptiert und nach 1 Jahr, weil ich Ostern dieses Jahr auch nicht reisen kann, das komplette Geld zurück bekommen. Du wirst 1 Jahr warten müssen......
Allgäu ist Deutschland, und wenn geschlossen ist können sie den vertrag ja nicht erfüllen, ich will nicht umbuchen, nicht nochmals !
Mich wundert, daß Ihr überhaupt im Allgäu gebucht habt; das ist doch in den Bergen
da sind keine Berge, eher Hügel
aber kein Meer ...
nee aber eigentlich ein riesiges warmes Schwimmbad. Eigentlich wollten wir ja im November ins Elass aber das wurde ja nichts, dann dachten wir eben in Deutschlanb bleiben, in der Ecke wohnt mein Patenkind... Aktuell bin ich aber froh dass es nichts wird, keiner ist hier wirklich reiselustig wenns nicht ins Warme geht. Drinsitzen können wir hier genauso und den Kamin anmachen...und das ganz umonst