Muts
Als Erzieherin habe ich keine frei wählbaren Urlaubstage- alles ist mit den Schließtagen festgelegt. Nun würde ich aber gern in den Herbstferien- wo der Kiga nicht zu hat- mit auf eine Familienfreizeit. Ich würde da gern unbezahlten Urlaub beantragen, da ich weder AZV- Zeit noch Überstunden für zusätzliche freie Tage nutzen kann. Was muss ich da beachten? LG Muts
huhu bei uns braucht man da gewisse Gründe sonst würde das den Dienstbetrieb unangemessen beeinflussen... LG dagmar
Eine Kollegin hat früher immer die gesamten Sommerferien frei genommen. Müsstest halt nur klären, wie das dann mit der Krankenversicherung ist. Ich finde es allerdings unzumutbar, wenn eine Kita über den gesamten Urlaub ihrer Mitarbeiter schließt. D.h. nämlich, dass auch die Eltern der Kinder keinen frei verfügbaren Urlaub mehr haben. Trini
mit den positiven Folgen für die Mitarbeiter dass sie Urlaub nehmen können wann es passt, und da nicht alle Schulkinder haben verteiklt sich das auch gut, die Eltern der KigaKids sind so auch flexibel in der eigenen Urlaubsplanung. Vor allemw enn nichtmal wie oben Überstundentage genommen werden können, denn das wäre ja dann eine Lösung die man gehen kann bis Hebst Überstunden aufzubauen Schliesstage sind alte Zöpfe in meinen Augen die keiner braucht dagmar
sind es in den meisten Kitas drei Wochen im Sommer und die Tage zwischen Weihnachten und Silvester. Im Osten hatten Kitas allerdings traditionell nie zu. Trini
Googel mal nach Betriebsurlaub. Da findest Du viele Urteile. Es darf nur 3/5 des Jahresurlaub als Betriebsurlaub verplant werden. Über die restlichen Urlaubstage muss der AN frei entscheiden können
Bei Teilzeitkräften ist da wohl manches anders. Die 100% Kräfte haben wenige frei wählbare Tage, weil ja z.B. immer mal ein gesetzlicher Feiertag in die Schließzeit fällt. Dieses "Glück" habe ich nicht! Ich bräuchte auch nur einen einzigen Tag, da der andere betroffene Tag ein Feiertag ist. LG Muts
Wieso soll das bei Teilzeitkräften anders sein? Egal ob Teil- oder Vollzeit es steht doch beiden die gleiche Anzahl von Urlaubstagen zu und damit müssen doch auch bei beiden die gleiche Zahl frei verfügbarer Tage da sein.
Das darf aber nicht sein, du hast als Arbeitnehmer gesetzlich Anspruch auf eine bestimmte Anzahl frei wählbarer Urlaubstage. Wenn du unbezahlten Urlaub nimmst, bist du u.U. nicht krankenversichert. Würde ich vorher abklären. Silvia