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Umsteigen im Virusvariantengebiet......Quarantäne in Deutschland?

Umsteigen im Virusvariantengebiet......Quarantäne in Deutschland?

Kater Keks

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Mein Großer kommt in zwei Wochen von seinem Auslandsjahr wieder heim, er fliegt dieses Mal (im Gegensatz zum Hinflug) über Großbritannien.....welches ja ab morgen wieder als Virusvariantengebiet gilt. Er kommt aus Dallas und muss in London/Heathrow umsteigen in den Flieger nach Deutschland. Ab morgen gilt ja für alle Einreisenden aus GB eine 2-wöchige Quarantänepflicht, leider finde ich nichts darüber, was mit denen ist, die dort nur umsteigen und eigentlich ja woanders herkommen. Wisst ihr was darüber?


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ich würde beim zuständigen Gesundheitsamt anfragen


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Er muss ja eh so ein Einreiseanmeldeformular ausfüllen, welches an das Gesundheitsamt geht........ich werde mal versuchen, nächste Woche da jemanden an die Strippe zu kriegen. Danke!


sun1024

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ich würde die Einreiseverordnung deines Bundeslandes lesen, da sollte das drin stehen. Um welches Bundesland geht es? LG sun


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von sun1024

Genau genommen landet er in Brandenburg, muss aber nach Berlin.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Bräuchte er dann einen Test weil er geimpft oder genesen ist ? Von der Logik her wäre Transfer und dortige Ansteckung mit einer Variante ja nicht nachweisbar wenn er einen Test beim Ankommen macht oder vor dem Losfliegen, das zeigte sich ja erst dann in einer Woche ungefähr ? Ich habe den Durchblick bei den ständig wechselnden Regeln verloren hätte persönlich eher Angst als Reisender im klassichen Mallorca etc wo viele Engländer urlauben dass sich die Mutation da verbreitet und egal was man bucht ( das kann auch im Inland sein) sich alles wieder ändert bis es soweit ist. 2021 ist ein Glücksspiel, da war 2020 noch leichter vom Gefühl her


sun1024

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Brandenburg kannst du hier nachlesen: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_quarv Da steht, die Quarantäne-Regelung gilt nicht, wenn man nur durch Brandenburg durchreist, also in Berlin gucken. Berlin verweist auf die Regelung des Bundes: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html Da steht: "Die §§ 3 und 4 gelten nicht für Personen, die 1. durch ein Risikogebiet lediglich durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten" und weiter oben "Umsteigezeiten an einem Flughafen gelten nicht als Zwischenaufenthalt" Insofern sollte ein reines Umsteigen kein Problem sein - keine Quarantäne-Pflicht deswegen. LG sun


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Er muss vor Abflug einen PCR-Test machen der bei Ankunft noch gültig ist. Damit würde er dann hier die Quarantäne umgehen, weil die USA ja „nur noch“ Risikogebiet sind. Ich war jetzt halt nur irritiert, weil er über GB fliegen muss und das jetzt wieder als Virusvariantengebiet gilt und jeder in Quarantäne muss der von dort kommt - egal ob genesen, geimpft oder getestet. Er steigt dort ja aber nur um und reist ja nicht wirklich aus GB ein.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von sun1024

Danke dir! Das wollte ich wissen, hatte es aber nicht gefunden.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Am Flugplatz ist Maskenpflicht und man ist ja nur kurz im Transitbereich....


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ja, das wäre es.....aber bei dem ganzen hin und her und Regelwirrwarr sieht man ja irgendwie gar nicht mehr durch.


Leena

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Bekannte von uns sind mit Icelandair von Island nach Deutschland geflogen - der gebuchte Flug fiel aus, sie wurden dann über Amsterdam umgebucht. Blöderweise klappte der Anschlussflug von Amsterdam nach Berlin erst nicht (Buchungsfehler der Airline), sie konnten dann erst einen Flug später weiterfliegen - und waren deshalb mehr als 12 Stunden im Amsterdam, damit galt das nicht mehr als "Transitland" und deshalb mussten sie bei Ankunft in Deutschland dann in Quarantäne, weil sie ja formal nun aus den Niederlande kamen. Definitiv blöd gelaufen!


DRSNova

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Antwort auf Beitrag von sun1024

> Da steht: "Die §§ 3 und 4 gelten nicht für Personen, die > 1. durch ein Risikogebiet lediglich durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt > hatten" und weiter oben "Umsteigezeiten an einem Flughafen gelten nicht als > Zwischenaufenthalt" > Insofern sollte ein reines Umsteigen kein Problem sein - keine Quarantäne-Pflicht > deswegen. Falsch! Weiterlesen: Für Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, gilt Satz 1 nicht, [...]