Elternforum Reisen und Urlaub mit Kindern

Rückerstattung wegen nicht erbrachter Leistungen

Rückerstattung wegen nicht erbrachter Leistungen

Holzkohle

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Guten Morgen und einen schönen Wochenstart. Ich weiß nicht, ob wir das Thema schon hatten. Und es ist auch nicht so, dass ich das vor habe ;), es geisterte mir nur am WE durch den Kopf. Sagen wir mal, jemand hat einen wirklich teuren Urlaub gebucht, den er dann auch antreten darf und somit auch bezahlen muss. Und im Urlaub werden die (mit)gebuchten Leistungen nicht erbracht. So Sachen wie Spa oder Fitnessraum oder weiß der Geier. Die Essens-Situation ist ja dann auch nicht so, wie man sich das vorgestellt hat. Menü statt Buffet - man bezahlt das ja alles mit und bekommt es am Ende nicht. Fehlende Animation. Geschlossene Rutschen, geschlossener Kinderclub. Themenabende usw. Kann man dann vom Reiseveranstalter eigentlich eine Rückerstattung fordern wegen nicht erbrachter Leistungen oder fällt Corona unter höhere Gewalt? Ich habe schon ein wenig gegoogelt aber nichts gefunden, was meine Frage beantworten würde... Und nochmal: NEIN, ich habe es nicht vor :) Wir haben zwar ein Hotel mit Spa, aber sowas nutze ich eh nicht und der Rest ist mir Wurst. Lediglich auf das sagenumwobene gute Frühstücksbuffet hatte ich mich u.a. schon sehr gefreut... LG und Danke.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

wenn man den Gerüchten glaubt dass nicht voll belegt werden kann so dass man allen kostenneutrale Storno oder umbuchen anbietet. Wer wirklich all das Drumherum will muss dann verzichten - ist ja auch ne Strafe wenn jemand teuren Cluburlaub bewusst bucht und aussucht und dann ausser zwei Stunden am Tag anden Pool liegen nichts machen kann. Fehlendes Frühstücksbuffet bei Euch kannst Du doch alles a la carte und superfrisch dann bekommen muss kein Nachteil sein, denn dann ist alles gerade frisch gemacht dagmar


Trini

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Schwierige Frage und für uns zum Glück auch nicht relevant. Bei Kreuzfahrten fällt so was wie Umrouting wegen schlechtem Wetter unter höhere Gewalt. Bei Maschinenschaden gibt es Entschädigung. Tja, beim Essen hat man Anspruch auf die gebuchten Mahlzeiten, die Darreichungsform ist sicher nicht Vertragsbestandteil. Ein Bisschen Hoffnung für das legendäre Frühstücksbuffett kann ich dir aber machen. Würde ich ein Hotel betreiben, ließe ich am Buffett einfach das Personal vorlegen, wie es auf amerikanischen Kreuzfahrtschiffen üblich ist. Trini


Fru

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Antwort auf Beitrag von Trini

Vorlegen war hier in NRW auch nicht erlaubt! Zwischenzeitlich geht bei uns aber Buffett wieder.


Ines & Niklas

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

das interessiert mich auch. Mein Sohn hat mit seinem Freund für Ende Juli einen teuren 1-wöchigen Robinson-Club-Urlaub in der Türkei gebucht. Und bei 1900€ pro Person und eingeschränkten Leistungen sollte schon eine Gutschrift erfolgen. Das Reisebüro hat das auch so durch die Blume gesagt, da ja diverse gebuchte Leistungen nicht angeboten werden können. Mal schauen und abwarten. Stornokosten wären jetzt schon zusammen ca. 1500€! LG Ines


Trini

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Antwort auf Beitrag von Ines & Niklas

Erst mal abwarten, wie viele Leistungen wirklich ausfallen. Bis Ende Juli sind noch 2 Monate. Das ist sicher wieder viel mehr möglich. Trini