sibs1
Hallo, das habe ich gefunden. Das ist vielleicht für den ein oder anderen interessant. LG Sibs "Dem §321 des Bürgerlichen Gesetzbuches nach, kann man als Kunde eine sogenannte "Unsicherheitseinrede" erheben, weil ja unsicher ist, ob der Veranstalter die Reise überhaupt durchführen kann. Der Kunde kann sagen, dass er ja zahlen will, aber erst, wenn er Sicherheit bekommt, dass der Urlaub auch wirklich stattfinden kann oder er sein Geld wieder sieht. Der Veranstalter muss darauf reagieren und eine Möglichkeit wäre, dass er eine Bankbürgschaft liefert.", so Rechtsanwalt Paul Degott.
dagmar
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