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Reisevollmacht für alleinreisende Kinder UND Vorläufiger Personalausweis

Reisevollmacht für alleinreisende Kinder UND Vorläufiger Personalausweis

lotte03

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Hallo, mein Kind (16) fliegt ohne mich (allerdings in Begleitung Erwachsener) nach Spanien. Im Internet habe ich jetzt eine sog. Reisevollmacht ausdruckt- wird unterschrieben , mit Fotokopien sämtlicher Ausweise versehen und mitgegeben. Würdet ihr das Teil auch noch beglaubigen lassen? Für Spanien wird das nicht explizit verlangt. Nächstes Problem: auf einigen Seiten wird die Einreise mit einem noch 3 Monate gültigen Perso empfohlen. Seiner ist allerdings nur noch 6 Wochen gültig. Ich habe 4 Reisebüros kontaktiert: zwei verweisen auf die Seite des Auswärtigen Amtes- hiernach nicht notwendig- man könnte demnach (da EU) auch mit abgelaufenen Dokument einreisen. Ein RB behauptet die 3-Montae- Gültigkeit und ein RB benutzte dreimal das Wort eigentlich und meinte, ich solle aus Sicherheitsgründen lieber einen vorläufigen Perso beantragen. Wäääääh. Hat jemand einen Rat für mich? Hattet ihr schon mal so eine Konstellation?


Ellert

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Antwort auf Beitrag von lotte03

Kannst Du nicht rechtzeitig einen neuen Ausweis beantragen? Zum Fliegen braucht sie sicher einen gültigen aber das der noch so lange gelten muss ? dagmar


lotte03

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Samstag ;(bin total angenervt. Laut AA kein Problem, aber wenn das Reisebüro davon abrät???? Ich sag nur "eigentlich " &531; bin auch gar nicht auf die Idee gekommen, dass jeder da sein Eigenes suppchen kocht. Es ist schließlich SPANIEN und nicht USA oder israel &078;


jennysmum

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Antwort auf Beitrag von lotte03

Ich würde im Fall des Falles auf´s AA verweisen. In der EU ist eigentlich kein Mindestgültigkeitsdatum des Ausweises notwendig....ABER von uns verlangt AIDA auch bei der Metropolentour einen noch 6 Monate gültigen Pass, weil GB dabei ist. Wenn Dir wohler ist, lass einen vorläufigen Reisepass machen. Vorläufiger Perso kann nämlich auch nicht anerkannt werden.


Trini

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Antwort auf Beitrag von lotte03

Der Perso interessiert also nur bei Check-in. Eine Passkontrolle gibt es ja nicht. Trini


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Trini

und wenn er beim Check in zur Rückfahrt gilt ? Warum neuen machen. reisebüros kennen sich dn ur bedingt aus dagmar


lotte03

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Antwort auf Beitrag von Trini

Eben. Nach den Bestimmungen des AA soll mit einem abgelaufenen Pass einreisen dürfen, aber der Perso soll noch 3 Monate gültig sein? Das ist doch Quatsch. Ich sag nur eigentlich...Ich dachte, Reisebüros kennen sich aus? Egal. ich habe jetzt einen vorläufigen geholt. Und gleichzeitig den neuen beantragt. Auf dem alten (noch gültigen ) Perso ist das Kind nämlich 10 Jahre alt und sieht sich überhaupt nicht ähnlich In der Summe war mir das alles too hot. Danke:)


User-1750774725

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Antwort auf Beitrag von lotte03

Ich wuerde auf's AA verweisen. Ausweis ist ja noch gueltig. Ich habe vor Jahren mal irgendwo gelesen, dass man in der EU (oder Schengen-Staaten?) noch mit einem bis zu 1 Jahr abgelaufenen Pass reisen kann. Mir ist es mal passiert, dass mein italienischer Personalausweis aufgedruckt weniger als 1 Jahr abgelaufen war (da die Gueltigkeit per Gesetz allerdings von 5 auf 10 Jahre hochgesetzt worden war, war der doch noch gueltig (nur hatte ich den nicht im Rathaus abstempeln lassen)). Ich hatte damals Probleme beim Einchecken in Pisa. Da hatte ich allerdings gottseidank meinen deutschen Pass dabei.