Mitglied inaktiv
Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin: mein sohn (4) fliegt mit onkel und tante zu einer familienfeier nach frankreich. nun habe ich davon gehört, dass eine begleubigte vollmacht notwendig ist, damit das kind gut hin und zurück kommt. was muss da drin stehen? muss ich auch meinen ausweis in kopie beilegen? ist das irgendwo konkret niedergeschrieben oder mehr auslegungssache (der kleine hat den nachnamen der begleitenden verwandten, so dass das ganze prima vista gar nicht auffallen muss...)
ich würde im französischen konsulat nachfragen.denn nicht daß denen das kind weggenommen wird. lieber absichern und alles richtig machen lg Anett
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