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Reise Storno Erfahrungen? Über 100 Tage vorher 1000 Euro!

Reise Storno Erfahrungen? Über 100 Tage vorher 1000 Euro!

Methos

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Hallo, Meine Freundin ist gerade geschockt. Sie hat für eine Gruppe über ein Reisebüro in Deutschland ein Ferienhaus gebucht in Kroatien, wollte über 100 Tage vorher stornieren, da die Reise nicht zustande kommt und der deutsche Reiseveranstalter will 1.000 Euro Ersatz kosten, da er mit dem Kroaten auch einen Vertrag hat und in dessen AGB s das steht. Aber bei uns gilt doch deutsches Recht und das sind doch keine angemessene Kosten für eine Stornierung! Auf den Hinweis hin, sie hätte von den kroatischen AGBS nichts gewusst, kam ein: sie haben ja nicht gefragt! Das kann doch nicht wahr sein! Kennt sich da einer von Euch aus? Vielen lieben Dank und viele Grüße Marion


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Methos

Hallo, die Rechtslage ist ganz eindeutig - die AGBs - auch die kroatischen - hätten ihr bei der Buchung vorgelegt werden müssen. Was sie nicht kannte und kennen konnte, ist für sie rechtlich auch nicht bindend. Das sie danach nicht gefragt hat, ist völlig unerheblich. Maßgeblich ist, was sie unterschrieben hat - darin müssen alle Stornokosten aufgeführt sein. Wenn dazu gar nichts drin steht, dann fallen auch überhaupt keine Stornokosten an - fertig.


Geisterfinger

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Antwort auf Beitrag von Methos

Ich denke mal, dass für deine Freundin doch die Stiornobedingungen zu ihrem Vertrag mit dem Reiseveranstelter gelten. Wenn die von den Stornobedingungen des Vertages des Veranstalters mit dem Vermieter abweichen, ist das sein Pech. Wenn sie allerdings keine STornobedingungen beim Vertrag beigelegt hatte, nun erst fragt und ihr der Veranstalter diese präsentiert, dann hat sie wohl Pech. Ob 1000 Euro angemessene STornokosten sind, hängt vermutlich vom Gesamtreisepreis ab. Aber wenn man das unterschrieben hat, dann ist es wohl schwer, das im Nachhinein als unangemessen zu beklagen. Hat sie schon soviel angezahlt? Sicherlich hat es immer der schwerer, der sein Geld vom anderen bekommen will.


ohno

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Antwort auf Beitrag von Methos

Uhhh heftig! Frag doch mal im Expertenforum "Recht"!!! VG ohno


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Methos

Unternehmen sind meines Wissens verpflichtet bei allen Rechtsgeschäften die AGB vorzulegen. Dies kann auch durch Aushang im Laden geschehen. Allerdings sind bei einem Rechtsgeschäft zwischen Reisebüro und Privatkunden nur die AGB des dt. Reisebüros bindend. Abweichende AGB zwischen dem Reisebüro und dem kroatischen Anbieter zulasten des dt. Kunden sind m.E. nicht gültig, außer das Reisebüro ist nur als Vermittler aufgetreten und hat auf die AGB des kroatischen Unternehmens verwiesen. Diese hätten dann aber beigefügt werden müssen. Wenn das Reisebüro jetzt schriftlich mitteilt, Deine Freundin hätte ja nicht danach gefragt, dann hat sie vor einem dt. Gericht sehr gute Karten. An ihrer Stelle würde ich mich jetzt erst einmal auf die Hinterbeine stellen und behaupten, dass gar keine Stornogebühren sondern maximal eine Bearbeitungsgebühr anfällt. Das ist aber meine Laienmeinung. Recht haben und Recht bekommen sind natürlich immer zwei verschiedene Dinge. Silvia


Aprilbaby

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

Ich denke auch, es kommt darauf an, was sie unterschrieben hat. Stehen im Vertrag, den Sie unterschrieben hat, die Stornokosten bzw. "Ich habe die AGBs gelesen und akzeptiert" (oder so ähnlich) hat sie wohl keine Chance. Hat sie hingegen nichts dergleichen unterschrieben und das Reisebüro kommt erst jetzt, wenn sie stornieren will, auf die Idee, ihr so hohe Stornokosten unterzujubeln, muss sie nicht zahlen.


Häsle

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Antwort auf Beitrag von Aprilbaby

Ich würde auch mal schauen, was bzgl. AGBs im Vertrag steht. Unsere Flüge sind nicht stornierbar, bzw. mit 100% Stornokosten. Das wären dieses Jahr 1600 Euro, letztes Jahr 3500.


Ines & Niklas

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Antwort auf Beitrag von Häsle

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Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Häsle

Du weißt aber, dass Dir eine Rückerstattung von Steuern und Gebühren zusteht? Wenn Dein Ticket 500€ gekostet hat, der eigentliche Fluganteil 200€ beträgt, Steuern und Gebühren 300€ ausmachen, müssen Dir 300€ abzüglich einer Bearbeitungsgebühr rückerstattet werden. Da bei deutschen Airlines der Steuer- und Gebührenanteil sehr hoch ist, hat man da gute Karten. Bei US-Airlines z.B. ist dieser Anteil deutlich niedriger. Silvia


Trini

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Antwort auf Beitrag von Häsle

Deshalb buchen wir unsee Flüge immer mit der goldenen Kreditkarte. Trini


Häsle

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Antwort auf Beitrag von Ines & Niklas

Ja natürlich. Rücktritt mit Abbruch. Außer Krankheit etc. wird uns auch nichts vom Fliegen abhalten. Kam noch nie vor. Ein Mal habe ich die Kosten für eine Umbuchung zahlen müssen, das war's aber wert (eine heiße Affäre ;-) ). Wir sind in den letzten Jahren immer mit amerikanischen Fluggesellschaften geflogen. Dieses Jahr probieren wir SAS aus. Ich bin gespannt.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Methos

Früher musste in dem Fall das Reisebüro auch den Nachweis führen, dass das Objekt nicht wieder vermietet werden konnte. Hat deine Freundin denn schon was herausfinden können? Trini


Methos

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Antwort auf Beitrag von Methos

Eine Reiserücktritt Versicherung wurde leider nicht abgeschlossen. Es war keine Flugreise. Sie ist ADAC Mitglied und hat da mal beim Juristen nachgefragt. Lt. Der Auskuft kommt sie wirklich nicht raus, da die Kosten dem Reiseveranstalter durch seinen Vertrag mit dem Kroaten entstehen würden. Dumm gelaufen...wieder was gelernt. Sie muss es halt jetzt umorganisieren, hoffentlich klappt das alles. Ich persönlich habe Gottseidank eine Reiserücktritt, die haben sogar das wegen Krankheit abgebrochene Zeltlager der Tochter komplett bezahlt. Danke Euch allen und liebe Grüße! Marion


Trini

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Antwort auf Beitrag von Methos

Vielleicht kann sie ja irgendwie beobachten, ob die Wohnung für den zeitraum anderweitig vermietet wurde. http://www.justanswer.de/verbraucherrecht/7mzpk-kann-eine-ferienwohnung-monate-vor-mietbeginn-storniert-werden.html Trini