Trini
Gestern ploppte bei mir folgende Meldung auf dem Handy auf: https://www.tagesschau.de/inland/bgh-flugverspaetung-101.html Man muss sich also sehr gut überlegen, was einem mehr dient. Letztlich heißt es (nach meiner Interpretation) aber AUCH, dass die 600 Euronen auf jeden Fall gemindert werden, wenn einem die Airline Unterkunft und Essen bereitstellt. Trini
Hej! ich habe es eher so veerstanden, daß man eben nicht auch noch zusätzlich Kosten für Unterkunft und Essen geltend machen kann. Aber Deine Interpretation könnte auch Sinn machen... Gruß Ursel, DK
Nein. Wenn die Fluggesellschaft ein Hotel und Essen bereitstellt, besteht trotzdem das Recht auf die ganze Entschädigung. Nur, wenn der Reisende sich selbst ein Hotel sucht und diese Kosten einfordern will, geht das nicht.
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