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Flug gestrichen

Flug gestrichen

katzer

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Hallo es betrifft mich zwar zum Glück grad nicht aber wer haftet eigentlich dafür wenn man auf Grund eines gestrichenen Fluges sein Schiff nicht erreicht? Die Reederei kann nichts dafür also müsste man sich an die Airline wenden? Nur Interesse halber. Hab mich grad mit meinem Mann drüber unterhalten er wusste es auch nicht. Unsere erste Kreuzfahrt war ja dieses Jahr ab Warnemünde zum Glück.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von katzer

Also, das ist rechtlich etwas komplizierter: Wenn es eine Pauschalreise ist (also Flug + Schiff gemeinsam bei einem Anbieter im Packet gebucht), dann haftet der Reiseveranstalter, da der Flug ein Teil der Gesamtreiseleistung ist. Hat man den Flug isoliert gebucht, dann hat man erstmal nur Anspruch auf die Verspätungs- bzw. Flugausfallpauschale. Zusätzliche Kosten der Nachreise zum Schiff muss die Airline nur bei Verschulden begleichen. Eine komplette Stornierung der Reise und Geltendmachung der Kosten gegenüber der Airline dürtfe dann gemäß § 254 BGB wegen der Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens ausgeschlossen sein - sprich: Man dürfte zur Nachreise verpflichtet sein und hat nur einen Anspruch auf die Kosten hierfür und die anteiligen Kosten der entgangenen Reisetage. JEDOCH im Fall der Tuifly dürte das alles kritischer sein .... es handelt sich hier wohk um einen "wilden Streik". Ob bei einem solchen noch ein Verschulden der Airline vorliegt, erscheint sehr fraglich. Daher gilt, dass nach der EU-Fluggastverordnung Verpflichtungen für die Fluggesellschaften beschränkt oder ausgeschlossen sind für Fälle, in denen ein Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände, zurückgeht, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Das könnte hier durchaus der Fall sein ... In dem Fall hätte der Reisende riesen Pech....


Ellert

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zzgl 50 - 100% des Reisepreises wegen vertaner Urlaubstage aber nur bei Pauschalreisen. keine Ahnung, ich habe entfernt Bekannte die sind nicht nach Ägypten gekommen als die Fast-reisewarnungen waren und die Fliefger nichtmehr flogen, aus dem Hotelvertrag kamen sie nicht raus, das mussten sie dennoch zahlen. dagmar


Gold-Locke

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Wir buchen bei Flugreisen eigentlich immer pauschal. Das ist nun für mich ein weiterer Grund, dies auch weiterhin zu tun .... LG


Aprilbaby

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Wenn du den Flug über die Reederei buchst, haftet auch die Reederei und hat dafür zu sorgen, dass die Passagiere das Schiff erreichen. Buchst du getrennt, bist du verantwortlich. Genauso funktioniert es auch mit den Landausflügen. Wir buchen Fernreisen pauschal und die Orte, die auch mit dem Auto erreichbar wären, normalerweise getrennt (wie letztes Jahr Venedig), weil es viel günstiger wird.


Jayjay

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Interessant... Bei uns war es eigentlich eher umgekehrt. Wir hatten im Frühjahr erstmals seit Längerem wieder eine Pauschalreise angetreten. Damals gab es Stress wegen der Flugzeit - und keiner ist angeblich schuld, dass wir das nur zufällig drei Tage vor Abflug erfuhren! AB schiebt es auf aidu, aidu auf AB. Da war uns klar, dass wir auf Pauschalreisen künftig wieder verzichten würden. Und so haben wir kürzlich für den Winter Kanaren gebucht. Hotel und Flug getrennt. Flug bei tuifly.com... Das Hotel können wir jederzeit stornieren, den Flug wohl nicht. Nun hoffen wir, dass sich bis dahin die Wogen glätten...


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Jayjay

Fluglinie, da hat sich unser veranstalter udn Reisebüro schön rausgehalten Aber wenn alles ausfällt wurde vom VA ja keine Leistung erbracht da muss der doch haften oder sehe ich das zu naiv ? dagmar