Elternforum Reisen und Urlaub mit Kindern

Erstattung Ferienhaus Dänemark

Erstattung Ferienhaus Dänemark

KKM

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Habe gerade mit einem Anwalt meiner Rechtschutzversicherung telefoniert. Hatte für die Osterferien ein Haus in Dänemark über DanCenter gebucht. Also: Ein Ferienhausvermittler ist kein Pauschalreiseanbieter. Sie sind deshalb nicht zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet. Da das Haus in Dänemark liegt, gilt dänisches Recht. Ob in DK eine Erstattung vorgesehen ist, wusste er nicht.... Soll mir ggf. nach Deckungszusage eine deutsch - dänische Anwaltskanzlei suchen. Wunderbar...... Ich bin echt bedient.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von KKM

Hier hatte ja auch jemand einen ähnlichen Fall in den USA mancher in Holland... DanCenter ist ja nun kein kleines Portal, mal gespannt ob Ihr mit eienr Klage Erfolg habt die werden nicht so schnell nachgeben, oder ? Dagmar


BIDI

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Antwort auf Beitrag von KKM

Oh das ist echt ärgerlich. Ich kann dich so gut verstehen. Da wir für Pfingsten London gebucht haben und non-flex Preise für Hotel und Eurostar, sind wir auch vom Schlimmsten ausgegangen. Und dann eben noch Ausland. Aber vom Hotel bekamen wir ohne Probleme das Geld zurück und vom Eurostar sehr kulante Gutscheine. Selbst von den Harry Potter Studios bekommen wir das Geld zurück. Hier stellt sich bisher nur die DB quer. Um wie viel Geld geht es bei euch?


ak

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Antwort auf Beitrag von BIDI

Das hört sich nicht gut an.... Viel Glück


KKM

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Antwort auf Beitrag von BIDI

600 EUR, incl. 120 EUR Endreinigung Ich würde ja einen Gutschein akzeptieren, weiß aber privat gar nicht, wie bei uns Urlaub aussieht. Kind 1 startet ein duales Studium. Wir WISSEN nicht, ob und wann sie Urlaub bekommt. Wären beide Kinder noch in der Schule, würde ich den Gutschein nehmen und Ostern 21 hinfahren.


KKM

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Antwort auf Beitrag von KKM

Habe heute versucht, DanCenter anzurufen. Ungefähr 30mal war besetzt. Dann hing ich in einer Warteschleife, aus der ich nach 40 Minuten einfach wieder rausgeworfen wurde. Jetzt bekomme ich eine E - Mail: Danke für Ihre E-Mail. Wir bedauern, dass Sie keine Verwendung für den angebotenen Gutschein finden können. Wenn Sie den Gutschein nicht für eine neue Buchung verwenden möchten, können Sie den Betrag Ihrer Einzahlung ein Jahr nach Ausstellung des Gutscheins in eine Rückerstattung umwandeln. In diesem Fall bitten wir Sie, 12 Monate nach dem Ausstellungsdatum des Gutscheins eine E-Mail mit Ihrer IBAN an reservierung@dancenter.de zu senden. Bitte beachten Sie, dass nur der reine Saldo des von Ihnen gezahlten Betrags zurückerstattet wird. Sie können den Gutschein oder einen Teil des Gutscheins natürlich jederzeit während dieses Zeitraums von 12 Monaten verwenden, wenn Sie ein Ferienhaus bei uns buchen möchten. Wir entschuldigen uns erneut für eventuelle Unannehmlichkeiten, die Ihnen dadurch entstehen könnten, und hoffen auf Ihr Verständnis dafür, dass dies auf die enormen Auswirkungen von Covid-19 auf die Tourismusbranche zurückzuführen ist. Mit freundlichen Grüßen, Demnach kann ich zum Glück nächstes Jahr doch noch mein Geld zurück bekommen. Und, vielleicht passt es ja sogar, dass ich einen Urlaub bei denen buchen kann!


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von KKM

So wie es in der "Urlaub in Dänemark"- FB Gruppe lese, dürfen dänische Vermieter in Notlagen Gutscheine ausstellen, müssen nicht erstatten. So ist es auch in Südtirol nach einem Landesgesetz (da woll(t)en wir nämlich hin).