ohno
Hallo! Ich habe am 17.7. den betreffenden Beitrag gepostet. Jetzt sind wir aus dem Urlaub zurück und ich werde mich nochmals an den Reiseveranstalter wenden, da das gewünschte Zimmer tatsächlich nicht verfügbar war. Einige gaben mir ja den Hinweis, dass ohne Buchungshinweis auf dem Buchungsformular/bestätigung keine rechtliche Handhabe auf das gewünschte Zimmer besteht. Aber der Reiseveranstalter hat ja eine Service-Hotline mit Fachberatern. Von denen wurde ich ja dementsprechend auch bzgl der Zimmertrennung falsch beraten. Hat mir ja jeder unabhängig voneinander die Zimmertrennung mittels Tür bestätigt. Kann ich mich darauf berufen? Namen hab ich von denen, mit den ich gesprochen hatte. danke und viele Grüße, ohno
http://www.rund-ums-baby.de/reiseforum/beitrag.htm?id=63350&suche=ohno&seite=1
Ich hatte auch schon so ein erflogserlebnis im reisebüro Urlaub gebucht, mit ELlert im Rollstuhl, die kannte auch die Geschichte. Mit Transfer incl und allem Dannkurz vorher kam Thomas Cook, neee Ellert würde man im Rolli nicht mitnehmen auch hier hat das Reisebüro sich nett rausgehalten den Krieg musste ich führen frag nicht nach,d as ging über die behindertenbeauftragte des Bundestages und am Ende gings dann doch GANZ NORMAL so ein Rolli passt ja auch in den Bus dagmar
Verbindlich ist nur das, was auf der Buchungsbestätigung steht.
Hi, du kannst davon ausgehen, dass es MA in Call-Centern sind, d.h. die meisten Gespräche werden aus Beweisgründen aufgezeichnet und gesichert. Du könntest also tatsächlich (aber mit viel Aufwand und rel. hohem Risiko) den Reiseanbieter verklagen und die MA als Zeugen bestellen. Bestätigen sie deine Version nicht freiwillig, könnte man die Tonbänder u.U. als Beweis anhören. Aber dass es tatsächlich so weit kommt, hat eine Chance von 50%. Gruß, Speedy