Elternforum Reisen und Urlaub mit Kindern

Brauche dringend Rat zwecks Stornierung

Brauche dringend Rat zwecks Stornierung

Irina81

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Hallo, wer kann mir helfen? Wir haben für die erste Januarwoche 2017 eine Fewo im Allgäu bei einem Privatvermieter gebucht und 250 Euro angezahlt. Mein Mann musste nun leider die Arbeit wechseln und verdient weniger, daher ist der Winterurlaub bei uns nun “doch nicht drin“. Ich habe den Vermieter angeschrieben und die Wohnung storniert, er möchte mir die Anzahlung aber erst zurücküberweisen, wenn er die Wohnung anderweitig vermieten kann. Vereinbart bzgl. Reiserücktritt war nichts. Weiß jemand von euch eine Klausel, ein Urteil etc., mit dem ich ihn dazu bringen kann, die Anzahlung zurück zu überweisen? Immerhin haben wir über 4 Monate vorher abgesagt. Ich möchte ungern auf den Kosten sitzen bleiben, zumal ich denke, die Wohnung lässt sich in der Hauptsaison gut vermieten. Vielen Dank!


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Irina81

an sich ist der ja verbindlich ich kenne das so dass gewisse frei vereinbarete Optionens ind dass man stornieren kann soundsoviel % eben bis Tag x zahlen muss wie ja auch bei Pauschalreisen. Da bekommt man ja auch nicht alle szurück auch wenn die Tui die Reise dann nochmals verkauft dagmar


Irina81

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Habe leider keinen Mietvertrag, nur eine schriftliche Reservierungsbestätigung der Wohnung.


Bookworm

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Antwort auf Beitrag von Irina81

Vielleicht kannst du die Reise ja hier im Forum weitervermitteln. Dann weißt Du definitiv, dass der Vermieter einen Nachfolger gefunden hat, und zwar durch Dich.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Bookworm

Mal rechtlich ... wenn nichts zur Stornierung im Vertrag steht, dann hat man auch KEIN RECHT zu stornieren und schuldet eigentlich den ganzen Reisepreis. Es ist schon sehr kulant vom Vermieter, wenn er die 250 € noch zurückgeben wird, wenn er einen anderen Mieter gefunden hat. Daher würde ich hier den Ball ganz flach halten - sonst kommt er vermutlich noch auf die Idee, den Restbetrag als Schadensersatz einzufordern (was er definitiv kann).


omagina

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moin..da lob ich mir doch unseren mietvertrag...und wundere mich immer das es viele vermieter noch ohne machen....rechtlich hast du eine bestimmte frist bis zu dem zeitpunkt du stornieren kannst...ohne das der vermieter was einbehält..wir würden bei vier monaten alles angezahlte zurückzahlen...diese fristen müssten eigentlich verbindlich sein für alle...ob es so ist kann ich dir aber nicht sagen....versuch mal googel zu fragen....beim nächsten buchen nur mit vertrag...das rate ich jedem...drück dir die daumen das ihr euer geld zurückbekommt...lg regina


Julie

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Antwort auf Beitrag von Bookworm

Wenn es die erste Januarwoche ist - bis dahin sind es keine vier Monate mehr, sondern nur noch drei Monate und ein paar Tage.


Julie

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Antwort auf Beitrag von Irina81

Wann habt ihr storniert ?? Die erste Januarwoche ist in gut drei Monaten.


Alexa1978

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Antwort auf Beitrag von Irina81

Dann gilt das Mietrecht nach BGB. Der Vermieter muss dir das Geld tatsächlich nur dann rückerstatten, wenn er das Objekt nachweislich nicht mehr vermieten konnte. Die Beweislast liegt allerdings bei dir als Mieter. Egal ob du 6 oder 1 Monat vorher stornierst. Was er allerdings nicht verrechnen darf, sind jene Kosten, die bei Leerstand allerdings auch nicht anfallen würden (Stromverbrauch, Reinigung ...)