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Antwort zur Flugzeitverschiebung von Jahr

Antwort zur Flugzeitverschiebung von Jahr

Ellert

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hatte ich ja einigen versprochen: "Es gelten, Flugzeiten betreffend, nach wie vor die AGB der jeweiligen Reiseveranstalter, da die genannten Gerichtsurteile als Einzelfallentscheidungen zu betrachten sind, jedoch noch keine Gültigkeit für den deutschen Reisemarkt gefunden haben. Als einen zumutbaren rahmen in Bezug auf Flugzeitenänderungen gibt die aktuelle Rechtsprechung 4 Stunden vor, die in Ihrem Fall auch eingetroffen sind. Bitte beachten Sie hier zusätzlich, dass Flugzeitenänderungen nicht im Ermessen des Reiseveranstalters liegen, sondern von Seiten der Fluggesellschaften erfolgen." DER Touristik Köln GmbH Man kann es sich auch einfach machen und nun schieben sie das Ganze zum Reisebüro welches das bitte mit uns klären soll LG dagmar


Alexa1978

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Meiner Erfahrung nach werden Flüge viel zu früh auf den Portalen zur Buchung freigegeben, obwohl der Flugplan der Fluglinie bzw. Flughafen noch gar nicht steht. Meinen Sommerflug 2016 kann ich bei der Airline z.B. noch gar nicht buchen, bei Buchungsportalen sehr wohl und das zu utopischen Zeiten. Ich vergleiche die Flüge nämlich gerne mit den Vorjahren. Kein Wunder, dass sich da dann ständig etwas verschiebt und sich vermeintliche Schnäppchen, günstige Flugzeiten etc. schnell in Luft auflösen. Ich versuche innerhalb Europas immer einen Linienflug der AUA (Lufthansa) oder FlyNiki (Airberlin) zu ergattern. Die streiken höchstens, aber ich hatte ich in den letzten 15 Jahren keine einzige Verschiebung. Ich sitze hier auch schon wie auf Nadeln um unseren Sommerurlaub 2016 zu fixieren.