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Airline streicht 3 Wochen vor dem Urlaub Anschlussflug (bei einem "via" Flug)

Airline streicht 3 Wochen vor dem Urlaub Anschlussflug (bei einem "via" Flug)

marie74

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Uns ist jetzt folgendes passiert, wir haben einen Flug gebucht, der via Madrid auf die Kanaren geht. Die Airline hat uns jetzt den Weiterflug auf die Kanaren gestrichen. Wir wollten aber keinen Urlaub in Madrid machen... Zumal der Rückflug von den Kanaren aus weitergeht und wir eine Unterkunft vor Ort gebucht haben. Ein anderer Weiterflug von Madrid aus ist jetzt nur noch zu unerschwinglichen Preisen zu bekommen, da es in der Hauptferienzeit ist :-( Außerdem habe ich nicht zwei einzelne Flüge gebucht sondern einen Flug mit Zwischenstopp (das Gepäck checkt man in Deutschland ein und bekommt es auf den Kanaren wieder). Ist das wohl rechtens, dass die Airline nur einen Flug annuliert? Wir haben eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, aber ich bezweifle, dass in diesem Fall davon etwas gezahlt wird, wenn wir die Reise gar nicht antreten. Das ganze Geld für die Unterkunft haben wir dann vermutlich verloren bzw. den größten Teil davon :-( Hoffentlich bietet uns die Airline noch einen alternativen Flug an, bisher haben sie noch nicht auf meine Anfrage von vor 3 Tagen reagiert. Ist es von euch schon mal jemandem passiert, dass die Airline den Rückflug gestrichen hat? Ich habe mir die Bestimmungen zu den Flugrechten durchgelesen, dort stand, dass Airlines Flüge bis zu 2 Wochen vor Reiseantritt annulieren dürfen! Dann gibt es für den Reisenden keine Entschädigung- nur das Geld für das Ticket zurück. Das hieße aber doch, wenn ich z.B. drei Wochen im Urlaub bin, sagen wir mal in der Hochsaison, und nach den ersten Urlaubstagen storniert mir die Airline den Rückflug, dann stehe ich blöd da? Auch wenn man das Geld für den Flug zurückbekommt, man kann für das gleiche Geld so kurzfristig keinen Flug mehr bekommen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von marie74

Wir hatten bei klm das Problem dass der Linienflug auch aus zwei Flügenbestand und die Zeiten so geändert wurden dass wir nur 40 Minuten zum Umsteugen gehabt hätten. das war ein Theater und am Ende haben sie uns umgebucht kostenfrei auf den Vorabendflug und wir haben in Amsterdam zwischenübernachtet, mit Zusage der klm der Kostenübernahme. Es dauerte EIN JAHR ehe wir das Geld wiederhatten. Welche Fluglinie war das bei Euch denn ? Ich habe von den Billigfliegern schon gehört dass sie Flüge streichen aber welchen Sinn sollte das machen einen kompletten Flug in Telen zu anulieren, Du hattest den dioch sicher auch nichtin Teilen gebucht oder ? dagmar dagmar


marie74

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Die Fluglinie ist Iberia. Ich habe den Flug online gebucht, aber komplett, Hin- und Rückflug zusammen. Hätte man z.B. nur den Hinflug gebucht, wäre der Preis im Verhältnis auch teurer gewesen. Hört sich nicht gut an ;-(


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von marie74

http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/Z5/Denied_Boarding/VO_Fluggastrechte.pdf?__blob=publicationFile Artikel 5 - Annulierung


marie74

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen a) ... b) ... c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn, i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet,... Leider haben Sie uns mindestens zwei Wochen vor dem Abflug unterrichtet. Wenn uns Iberia jetzt keinen anderen Flug anbietet, müssten wir unter Bezug auf folgenden Artikel zumindest alles stornieren können, oder? Bei der Annulierung hat die Airline auf keinen Artikel Bezug genommen und auch bislang keine Lösung angeboten. Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist... Der Flug nach Madrid wäre in unserem Fall ja sinnlos und der Rückflug von den Kanaren ebenso, da wir gar nicht erst ankämen.


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von marie74

Hast du schon bei Iberia angerufen, ob es eine Alternative gibt? Evtl legen sie ja Flüge zusammen, da nicht ausgelastet.


Jojo

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Antwort auf Beitrag von marie74

Buche doch das nächste Mal im Reisebüro, dort hast Du nämich einen Ansprechpartner !!! Das Rsb hätte das ganze für Dich erledigt und Du hättest jetz das Problem nicht !! Drücke dennoch die Daumen, dass es eine Lösung gibt.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Jojo

als wir den Tranfer verweigert bekommen sollten bei der Pauschalreise dagmar


Jojo

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Antwort auf Beitrag von Ellert

dann habt ihr ein doofes Reisebüro !!! Wir helfen alle unseren Kunden. Wir sind deren Ansprechpartner und dafür sind wir da. Gruss


Capeke

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Antwort auf Beitrag von marie74

Wir waren bis vor einer Woche auf Fuerteventura und hatten dort auch eine Familie kenngelernt, die mit Iberia dorthin geflogen sind. Die haben kurzfristig erfahren, dass Ihr Flug von Madrid nach Fuerteventura gestrichen wurde und mussten dann von Madrid über Gran Canaria nach Fuerteventura fliegen. Das wurde mehr oder weniger automatisch umgebucht. Trotzdem war es extrem ärgerlich, weil die Familie dadurch fast 12 h unterwegs war. Ich würde wahrscheinlich im Reisebüro anfragen, was ihr für Möglichkeiten habt, auch wenn ihr evtl. nicht darüber gebucht habt. LG Capeke


Capeke

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Antwort auf Beitrag von Capeke

Jetzt habe ich mir noch den Artikel 5 durchgelesen. Da steht zwar, dass Ihr keine Ausgleichsleistung bekommt, aber: (2) Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung. Daher würde ich mich wohl telefonisch an Iberia wenden und das direkt klären.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von marie74

Je nachdem wo du gebucht hat, ruf entweder bei dem Online-Reisebüro oder bei Iberia an und bitte um Umbuchung des annullierten Fluges. Es wird doch früher oder später noch einen Flug geben. Da sollen die euch drauf buchen. Manchmal muss man ziemlich hartnäckig sein. Am besten ist, wenn du selbst im Internet Alternativen raussuchst (Iberia Flugplan anschauen) und der Airline/dem Reisebüro den Flug vorgibst, auf den du willst. Wenn der ausgebucht ist, dann einen Tag früher oder später, je nachdem wie ihr das am besten mit eurem Hotel auf den Kanaren regeln könnt. Werde selbst aktiv, nicht warten, dass die irgend etwas machen. Silvia


marie74

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Antwort auf Beitrag von marie74

Ich hatte Iberia direkt angeschrieben nachdem sie uns über die Anullierung verständigt haben. Auf der Homepage hatte ich auch schon nachgesehen und festgestellt, dass es, nachdem sie den Flug (nach La Palma) gestrichen hatten, keinen Flug mehr an dem Tag dorthin gab. Jetzt haben sie uns gestern per Mail angeboten, einen Tag später zu fliegen. Das werden wir machen, leider zahlen wir für die Unterkunft dann einen Tag ohne ihn nutzen zu können. Na ja, hauptsache wir kommen überhaupt weg.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von marie74

Nach europäischen Fluggastrecht müsste euch eine Entschädigung zustehen. Google mal, da ist auch genauer beschrieben, wie viel das ist. Silvia


einafets

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Antwort auf Beitrag von marie74

... falls du das noch nicht gemacht hast. Nicht dass die denken, ihr kommt nicht mehr und die anderweitig vergeben ;-)