mutti6
Meine Freundin, alleinerziehend, hat 2 Kinder, 10 und 14 Jahre alt. Der Arzt empfiehlt ihr eine Mutter-Kind-Kur, die Krankenkasse will aber für das ältere Kind nicht bezahlen, die Mutter-Kind-Kuren nur für Kinder bis 12 sind. Der Vater ist irgendwo, niemand weiß wo, Oma und Opa, Verwandte gibt es nicht. Laut Krankenkasse ist ein Kind ab 12 Jahren durchaus in der Lage, alleine zu bleiben (3 Wochen, selber kochen, selber zur Schule gehen), Kosten für eine vorübergehende Unterbringung in einer Pflegefamilie (zur Zeit die einzige Option) soll die Mutter tragen. Wir wohnen leider zu weit weg, von hier aus, könnte der Große nicht zur Schule gehen, also wird die Mutter-Kind-Kur wohlo nicht stattfinden, die Krankenkasse hat kein Einsehen, pocht auf den nicht auffindbaren Vater (wenn es den geben würde, bräuchte die Mutter keine Kur). Wer hat Ähnliches erlebt, wie wurde das Problem gelöst?
Kann der Arzt nicht ein Schreiben aufsetzen, daß sich ein Kurerfolg nicht einstellen wird, wenn man das 14 jährige Kind allein zu Hause lassen muß? Ich finde diese Argumentation der Krankenkasse unmöglich. Nicht jedes Kind kann man allein zu Hause lassen. Schon gar nicht, wenn niemand in der Nähe ist, der mal nach dem Kind schauen könnte. Es gibt schon einige Klinken, die auch ältere Kinder nehmen.
Hallo, sie sollte dringend Wiederspruch einlegen, in so einem Fall ist es absolut üblich dass das ältere Kind mitkommt ! Mein Sohn war bei meiner letzten Kur auch schon 13, meine Tochter 8. Ich war schon oft zur Kur und es waren auch immer ältere Kinder im Kurgang , einmal sogar ein Mädchen von 16 Jahren. Im Haus Nazareth in Norddeich werden auch ältere Kinder aufgenommen. VG, Iris
Leider ist es Sache der KK, ob sie Kinder über 12 Jahre als Begleitkinder genehmigen. Wenn sie Therapiekind wäre, sehe es besser aus. Aber nichts desto trotz finde ich es unmöglich, wenn die KK es tortz der Begründungen ablehnen. War sie bei einer Beratungsstelle ( Caritas, Diakonie usw.)? Ansonsten kann sie auch bei den Kurhäusern mal anrufen, manche bieten auch ihre Hilfe an. Allerdings sollte sie dann wieder drauf achten, das es Vertragskliniken der KK sind. Sonst haben die wieder ein Grund zu meckern. Aus dem Stehgreif weiß ich zwei Häuser. Rügen/Glowe Ostseeklinik Königshörn und das Nazareth Norddeich. Auf jedenfall dagegen angehen und einen Widerspruch einlegen mit Belegen von den Ärzten.
Danke für die Antworten, die Kasse lehnt rigoros mit Hinweis auf ihre Satzungen ab, meine Bekannte wird wohl nicht in die Kur fahren, da helfen auch Schreiben vom Arzt nicht, der Kurerfolg kann sich natürlich nicht einstellen, wenn man weiß, dass das 14 jährige Kind nicht versorgt ist. Jugendamt etc. fühlen sich nicht zuständig (wie immer in Deutschland, und wenn dann was passiert, weil das Kind alleine war, dann ist das Geschrei groß). Anwalt wurde auch schon eingeschaltet, der sagt, die Gesetzesgrundlage ist, halt, dass Kinder über 12 nicht mehr als Begleitkinder mitfahren dürfen, da nützt es auch ncihts, wenn die Kurkliniken das erlauben, die Mutter müsste dann für ihr Kind voll bezahlen, mit ca. 700 €pro Monat schwer machbar.
Danke für die Antworten, die Kasse lehnt rigoros mit Hinweis auf ihre Satzungen ab, meine Bekannte wird wohl nicht in die Kur fahren, da helfen auch Schreiben vom Arzt nicht, der Kurerfolg kann sich natürlich nicht einstellen, wenn man weiß, dass das 14 jährige Kind nicht versorgt ist. Jugendamt etc. fühlen sich nicht zuständig (wie immer in Deutschland, und wenn dann was passiert, weil das Kind alleine war, dann ist das Geschrei groß). Anwalt wurde auch schon eingeschaltet, der sagt, die Gesetzesgrundlage ist, halt, dass Kinder über 12 nicht mehr als Begleitkinder mitfahren dürfen, da nützt es auch ncihts, wenn die Kurkliniken das erlauben, die Mutter müsste dann für ihr Kind voll bezahlen, mit ca. 700 €pro Monat schwer machbar.
Danke für die Antworten, die Kasse lehnt rigoros mit Hinweis auf ihre Satzungen ab, meine Bekannte wird wohl nicht in die Kur fahren, da helfen auch Schreiben vom Arzt nicht, der Kurerfolg kann sich natürlich nicht einstellen, wenn man weiß, dass das 14 jährige Kind nicht versorgt ist. Jugendamt etc. fühlen sich nicht zuständig (wie immer in Deutschland, und wenn dann was passiert, weil das Kind alleine war, dann ist das Geschrei groß). Anwalt wurde auch schon eingeschaltet, der sagt, die Gesetzesgrundlage ist, halt, dass Kinder über 12 nicht mehr als Begleitkinder mitfahren dürfen, da nützt es auch ncihts, wenn die Kurkliniken das erlauben, die Mutter müsste dann für ihr Kind voll bezahlen, mit ca. 700 €pro Monat schwer machbar.
Sie sollte versuchen das ältere Kind als Therapiekind mitzunehmen, Arzt fragen ob er ein entsprechendes Attest ausstellt. Manchmal hilft es auch wenn man schreibt, dass das Kind aus pupertären Gründen ( Gefahr von Alkohokonsum während Abwesenheit der Mutter etc) oder psychischen Problemen mit muss. Viel Erfolg !
Personensorge Gedanken zu machen. Nicht alles ist so gut planbar wie eine Kur. Eine (verwitwete) Bekannte ist zur Zeit in der Klinik. Die Kinder 2 x 15 und 13 werden von einer Nachbarin betreut. Vielleicht kann sich Deine Freundin auch mal beim Jugendamt beraten lassen. Trini
Hallo, deine Freundin soll zur Caritas gehen und um Hilfe bitten! Wir sind zur Zeit in Bad Dürrheim im Hänslehof zur Kur. Mein Großer ist bereits 14 und hier sind etliche Kinder in dem Alter, sogar noch Alter. Hier ist es übriges ganz toll uns auch der Große ist begeistert. Viel Glück LG Anke
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