Aprilscherz2000
War klar! Mal wieder mit dem Standartspruch"ist noch vor Ablauf der gesetzlichen Vierjahresfrist" (Dabei gibts diese doch gar nicht?) Naja da sie mir eine Erholungsmaßnahme in Eigenverantwortung nahe legen, hoffe ich jetzt auf den Widerspruch. Werd das morgen mal direkt beim meinem Kurberater in Auftrag geben. Gruss Chrissie
viel glück, wird schon klappen.
Ach nee, das tut mir leid. Ich warte immer noch. Was für ne KK bist du???
Bei der Barmer. gruss Chrissie
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