lara-mari
hab jetzt einen widerspruch verfasst und weiß jetzt nicht, soll ich einsicht in die unterlagen des mdk verlangen? die absage der kk enthält keinen passus, der sagt, dass die ablehnung auf grund einer entscheidung des mkd beruht.
Bezieh dich mal auf § 23 und 24 SGB V, nachdem dir diese Leistung bei medizinischer Indikation zusteht. Schau mal hier: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0502300 http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0502400 Meist wird es dann genehmigt. Dazu noch ausformulieren, warum du eine Kur benötigst..... LG und viel Erfolg S
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