Mona A.
Hallo, vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen. Ich habe von der Krankenkasse eine Mutterkind-kur bewilligt bekommen. Da ich eine Umschulung über das Arbeitsamt mache und ALG1 bekomme, wollte ich nachfragen wie das mit der Umschulung, wegen der Fehlzeit verläuft. Jetzt habe ich erfahren das mir das Geld von antritt bis zum Ende, gestopt wird. DAraufhin fragte ich dann, wie ich dann den folge Monat meine laufenden kosten zahlen soll? Die Antwort, das müsste die Krankenkasse oder die Rentenkasse übernehmen. Ich fragte bei der Krankenkasse nach, die sagte das es der Träger also der Arbeitgeber übernehmen müsste, die wüssten aber nicht wie das Arbeitsamt das handhabt. Ich rief dann noch bei der Rentenkasse an und da war die Auskunft, das die Rentenkasse nur für die Kuren aufkommt die auch von der Rentenkasse genehmigt worden sind. Ich bin ratlos, was kann ich noch tun? Ich meine meine Ärztin hat mir die Mutterkind-Kur nicht umsonst verschrieben. :( Liebe Grüße von einer Alleinerziehenden Mama.
Meiner Ansicht nach müsstest Du nach § 146 Abs. 1 Satz 1 SGB III auch während Deiner Kur AlG I bekommen. Meines Wissens zählt als "stationäre Behandlung" auch eine Mutter-Kind-Kur. Ich würde mit der Arbeitsagentur unter Hinweis auf § 146 SGB III nochmals win ernstes Wort sprechen. Wenn sie Dir das AlG I strsichen wollen für die Zeit der Kur, müssen sie Dir das ja per Bescheid mitteilen. Da legst Du dann ggf./notfalls Widerspruch ein.
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