dani_j_j
Ihr Lieben, was bedeutet: "Die Möglichkeit zur Aufnahme besteht in der Regel für Kinder bis 12 Jahre"? Heisst das, 11,9? Muss das Kind bei Beantragung unter 12 sein? Oder bei Kurantritt? Sprich, wenn man mit 11kommairgendwas beantragt, wird es abgelehnt, bis das Kind über 12 ist und dann wird es aus diesem Grund eh nicht genehmigt? Oder hab ich bis 12 falsch verstanden und es bedeutet bis 12,9? Dankschonmal und lg
Gemeint ist in dem Sinne, daß das Kind bis zum Kurantritt seinen 12.Geburtstag noch nicht hatte (Kur also bis einen Tag vorm 12. Geburtstag). In eindeutigen Fällen sehen viele krankenkassen das nicht soo spitzfindig, zumal es heißt "in der Regel", und es gibt eben auch die Ausnahmen, wozu es dann eine ausreichende Begründung braucht. Meine Tochter ist in der letzten Kur 15 geworden, also sozusagen eine Ausnahme.
Wir waren letztes Jahr zur Mukikur, da war mein Sohn 12Jahre und 6 Monate. Das Kurheim nimmt auch Kinder nur bis 12 Jahre, also bis zum 13. Geburtstag. Hatte aber vorher dort angerufen, da ich mir auch nicht sicher war. Gruß
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