Elternforum Mutter-Kind-Kuren

Alg2 und Kur

Alg2 und Kur

manrique

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Hallo , ich bin alleinerziehend mit 3 Kindern und beantrage das 1. Mal eine Kur. Daher bin ich noch etwas planlos , daher frage ich mal hier : Wenn die Kur genehmigt werden sollte , bin ich ja 21 Tage am Stück "ortsabwesend". Habe ich dann im Sinne des Alg2- Regelsatzes die zulässige Ortsabwesenheit für ein Kalenderjahr ausgeschöpft oder zählt eine Kur nicht als Urlaub ? Danke im vorraus !


Dreamy

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Antwort auf Beitrag von manrique

Das wra bei meiner Freundin auch so. Sie hat ihre zuständige sachbearbeiterin angerufen ihr das gesagt und dann wars ok. Glaube nicht das eine Kur als Urlaub zählt...


manrique

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Antwort auf Beitrag von Dreamy

Danke Dreamy, ich werde erstmal abwarten , ob meine Kur genehmigt wird und dann werde ich mal anfragen bei meiner SB. Ein schönes Wochenende wünsche ich Dir !


findelkind

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Antwort auf Beitrag von manrique

Hallo Erst wenn du den Termin hast brauchst du das melden . Kann zu gar sein das für die 3 wochen was abgezogen würd . Trotz das man 10€ bezahlen muß, denk aber dran das du als Hartz4 emf. nur ca 80€ im Jahr bezahlen must dann hast frei fürs ganze Jahr LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von manrique

Hallo, meine Freundin war letztes Jahr zur Mu-Ki-Kur, ihr und den Kinderm wurde das HartzIV gekürzt für den Zeitraum der Kur... War ziemlich hart für sie, denn bei der Kur ist es ohne Geld ziemlich "bescheiden". Ob es noch immer so ist mit der Leistungskürzung, dass weiß ich aber nicht...