Mitglied inaktiv
Hallo, wir sind unverheiratet und wollen eine ICSI in Österreich machen. Hat jemand Erfahrung, wie das Ganze abläuft ? Werden die Medikamente vom deutschen oder österreichischen Arzt verschrieben ? Benötigen wir die Zustimmung der Ethik-Kommission, wenn der deutsche Arzt die Vor - und Nachbehandlung machen soll ? Wir hatten bereits einen Termin in einer KiWu-Praxis, aber als wir erwähnten, dass die ICSI evtl. in Österreich gemacht werden soll, wurde die Ärtzin ziemlich distanziert, und sie sagte, dass sie dann nur die Diagnostik machen kann. Für Erfahrungen sind wir sehr dankbar. LG Yvette
huhu, hab keine erfahrungen, da kannst du dich an babsi+markus wenden, aber ich weiss von ihr das man unverheiratet in österreich eine notarielle beglaubigung machen muss, dass man eine eheähnliche lebensgemeinschaft hat (und auf einer österreichischen kiwu-klinik seite habe ich gelesen das man auch notariell beglaubigen lassen muss, dass man als unverheiratete frau einen partner hat der mit der künstl. befruchtung einverstanden ist)
Hallo Yvette, schau doch mal bei www.klein-putz.de rein, das ist ein sehr großes Forum nur mit KiWu-Behandlungs-Paaren. Da findest du sicher Antwort auf deine Fragen. Viel Glück! Claudia
Hallo ihr zwei, vielen Dank für eure Antworten. MIt der notariellen Bescheinigung, das ist uns schon bekannt. Das mit der web-adresse ist ein guter tip. dankeschön... LG Yvette
Notarielle Bescheinigung??? Also hier in der Schweiz heisst es: ICSI für Paare die in einer stabilen Gemeinschaft zusammen leben. Verheiratet oder "notariel bescheinigt" muss man nicht sein. Wir sind unverheiratet und haben am Freitag mit der Downregulation für unseren 1. ICSI Versuch begonnen. LG, Tanja
Hallo! Wie ich aus deinem Beitrag entnehmen kann, bist du aus Deutschland und möchtest in Österreich eine ICSI machen? Wie genau das abläuft, wenn man einen Teil der Behandlung in Deutschland macht und einen Teil in Österreich, das weiß ich leider nicht. Aber ich kann dir sagen, dass man wenn man in Österreich eine ICSI macht (ich kann wie gesagt nur davon sprechen, wie es ist, wenn man auch österreichischer Staatsbürger ist) man nicht verheiratet sein muss. Man braucht einen Notariatsakt, der bescheinigt, dass ihr eine "eheähnliche Lebensgemeinschaft" führt. Tut mir leid, dass ich dir nicht mehr weiterhelfen kann. Ich weiß wie gesagt nur, wie es ist, wenn man alles in Österreich macht, wie es ist, wenn man zwischen Deutschland und Österreich hin und her wandert weiß ich nicht. Aber in Österreich braucht man wie gesagt nur einen Notaritsakt und muss nicht verheiratet sein. Barbara.